BDSD fordert verbindliche Regelungen für POS-Mengen

BDSD fordert verbindliche Regelungen für POS-Mengen

ID: 248286
(ots) - Mit Sorge blickt der Bundesverband Dualer Systeme
Deutschland e.V. (BDSD) auf die Zunahme verschiedener
Lizenzierungsmodelle für Mengen zur Eigenrücknahme von
Verkaufsverpackungen am Ort der Abgabe, sogenannter POS-Mengen. Dabei
hält der BDSD die in der Verpackungsverordnung vorgesehene
Möglichkeit der Rücknahme am Abgabeort grundsätzlich für vernünftig.
Das Ausweisen von POS-Mengen muss aber aus Sicht des BDSD in einer
realistischen Größenordnung stattfinden und darf sich einer Kontrolle
nicht entziehen.

Der BDSD kritisiert dabei insbesondere solche Modelle, in deren
Folge die Lizenzierungsmenge gleich doppelt beschnitten wird. So gibt
es Varianten, die beispielsweise Joghurt-Trays als
Transportverpackung ansehen und nicht in die Lizenzierungsmenge
einrechnen. Auf der anderen Seite werden die im Laden verbleibenden
Trays aber als POS-Mengen ausgewiesen, die von der Lizenzierungsmenge
abgezogen und deren Entgelte für die Systembeteiligung zurückverlangt
werden können. "Diesen Praktiken muss durch eindeutige und
nachprüfbare Regelungen Einhalt geboten werden. Es kann nicht sein,
dass über das Thema POS dem Markt auf undurchsichtige Weise immer
mehr Mengen entzogen werden und die Finanzierung der haushaltsnahen
Erfassung dadurch gefährdet wird", so Raffael A. Fruscio, Präsident
des BDSD.

Der BDSD fordert daher verbindliche Standards für alle dualen
Systeme für die Ausweisung von POS-Mengen, die für das Geschäftsjahr
2011 bereits anwendbar sein müssen. Der Verband ruft vor diesem
Hintergrund die Branche auf, hier - im Rahmen ihrer
kartellrechtlichen Möglichkeiten - aktiv zu werden. "Mangels
aussichtsreicher Möglichkeiten des Verordnungsgebers und des
Verwaltungsvollzugs müssen sich die Betreiber der dualen Systeme
selbst für eine klare und praktikable Lösung einsetzen. Dies könnte


beispielsweise durch eine sachgerechte Ergänzung des bestehenden
Clearingstellenvertrages geschehen. Die Mitglieder des BDSD werden
deshalb in nächster Zeit einen entsprechenden Vorschlag in die
Gemeinsame Stelle einbringen", so der Geschäftsführer des BDSD,
Staatssekretär a.D. Clemens Stroetmann.



Pressekontakt:
Bundesverband Dualer Systeme Deutschland e.V.
Jennifer Hees
Kurfürstendamm 217
10719 Berlin
Telefon: 0221-580098343
Fax: 0221-580098777
E-Mail: hees@reclay-group.com
www.bdsd.info

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Datum: 27.08.2010 - 09:48 Uhr
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