De-Mail: Rechtssicherheit mit fadem Beigeschmack
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Bonn – Der von der Bundesregierung geplante De-Mail-Dienst für den rechtssicheren und vertraulichen Austausch elektronischer Dokumente über das Internet bleibt umstritten. Die versprochene Rechtssicherheit hat nach Ansicht der Experten des IT-Informationsdienstes „mIT Sicherheit" (www.mit-sicherheit.de) „einen faden Beigeschmack". Hauptkritikpunkt ist, dass die Anbieter dieses Dienstes die Mail-Inhalte einsehen können. Hier bestünden Datenschutzbedenken und die Gefahr zentraler Überwachung. Die Akkreditierung und Überwachung durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) könne diese Bedenken nur bedingt ausräumen, befürchtet der im Fachverlag für Computerwissen erscheinende Info-Dienst.
Zudem gehe mit dem De-Mail-Postfach eine größere Verantwortung auf den Nutzer über. Er müsse seinen Zugang unbedingt geheim halten und das Postfach ständig überwachen, um wichtige Mails zu erkennen. Dafür müsse vor allem in Unternehmen das wichtigste Glied in der IT-Sicherheit, der Mensch, sensibilisiert werden. „Kommt ein Mitarbeiter diesen Anforderungen nicht exakt nach, kann dies gegenüber Geschäftspartnern zu rechtlich folgenschweren Konsequenzen führen.“ Denn: Eine De-Mail gelte nach drei Tagen - auch am Wochenende - nach Versand als zugestellt, egal ob sie gelesen wurde. Außerdem ersetze De-Mail keineswegs die qualifizierte elektronische Signatur als nach wie vor einziges Äquivalent zu einer Unterschrift.
„mIT Sicherheit" empfiehlt deshalb, vor Abschluss eines De-Mail-Vertrages die Nutzungsbedingungen der vom BSI zertifizierten Anbieter zu vergleichen. Kritisch sollte man darauf achten, ob sich der Anbieter eine regelmäßige Einsicht in das Postfach vorbehält oder nicht. Nicht akkreditierte Provider seien am besten zu meiden. Grundsätzlich aber sollte De-Mail nur für den tatsächlich rechtlich relevanten externen Mail-Verkehr verwendet werden. Insofern ersetze dieses Kommunikationsmittel die alltägliche Mail nicht.
mIT Sicherheit
Fachverlag für Computerwissen
27.8.2010
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Datum: 27.08.2010 - 12:01 Uhr
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