Medienfonds Macron: Klage wegen Entschädigung aus Einlagensicherungsfonds abgewiesen
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Bremen, 27.08.2010. Anleger des Medienfonds Macron Filmproduktion GmbH & Co.
Projekt 1 KG drohen erhebliche Verluste. Der von ALCAS / KGAL aufgelegte Fonds
hat nicht nur mit der neuen steuerlichen Bewertung der Schuldübernahmeverträge
zu kämpfen, sondern auch mit dem Ausfall der Lizenzeinnahmen durch die Insolvenz
der Lehman Brothers Bankhaus AG. Die Bank hatte für einen Teil der
Lizenzeinnahmen, der zur Bezahlung der laufenden Ausgaben des Fonds und der
Ausschüttungen der Anleger dienen sollte, die Schuld übernommen. Da der
Einlagensicherungsfonds vom Bundesverband deutscher Banken e.V. eine
Entschädigung ablehnte, hatte die Fondsgesellschaft Klage beim Landgericht
Berlin eingereicht, die jetzt abgewiesen wurde. Es steht aktuell zur
Entscheidung im Wege des Gesellschafterbeschlusses an, ob gegen das Urteil
Berufung eingelegt werden soll.
Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp) vertritt bereits zahlreiche
Gesellschafter, die unter anderem Schadensersatzansprüche geltend machen. "Nach
unserer Prüfung", so Fachanwältin Dr. Petra Brockmann von hrp, "stehen den
Anlegern im Einzelfall Schadensersatzansprüche beispielsweise wegen
verschwiegener Kick-Back-Zahlungen und unzureichender Risikoaufklärung etwa
hinsichtlich der steuerlichen Problematik zu."
Betroffenen Anlegern wird daher empfohlen, ihre Ansprüche prüfen zu lassen.
Bereits 2009 wurde beispielhaft für eine Beteiligung in Höhe von 25.000 Euro ein
Verlust nach Steuern in Höhe von 10.751 Euro prognostiziert, sofern keine
Zahlungen aus dem Einlagensicherungsfonds oder aus der Insolvenzmasse erfolgen.
Zum Kanzleiprofil:
Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp) nimmt laut JUVE, Handbuch für
Wirtschaftskanzleien 2009/2010, eine Spitzenposition bei den bundesweit tätigen
Kanzleien im Kapitalanlegerschutz ein. Der Kanzleigründer, RA. Peter Hahn,
M.C.L., ist seit 20 Jahren ausschließlich im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig.
RA. Hahn und RAin. Dr. Petra Brockmann sind Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht und gehören laut JUVE-Handbuch zu den "häufig empfohlenen"
Anwälten. Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft mit Standorten in Bremen, Hamburg und
Stuttgart vertritt ausschließlich geschädigte Kapitalanleger.
Kanzleikontakt:
Hahn Rechtsanwälte
Partnerschaft
RAin. Dr. Petra Brockmann
Marcusallee 38
28359 Bremen
Tel: +49-421-246850
Fax: +49-421-2468511
E-Mail:
petra.brockmann@hahn-rechtsanwaelte.de
http://www.hahn-rechtsanwaelte.de
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Hahn Rechtsanwälte
Marcusallee 38 Bremen Deutschland
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Datum: 27.08.2010 - 10:01 Uhr
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