ERGO-Verbraucherinformation"Unter einem Haufen Schutt begraben..."

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ID: 248958

Damit der Traum vom Eigenheim nicht plötzlich platzt



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(firmenpresse) - Das eigene Haus mit Garten, irgendwo im Grünen - ein Traum, den sich gerade Familien mit Kindern nur zu gern erfüllen möchten. Doch der Weg vom Luftschloss hin zum fertigen Eigenheim ist nicht selten beschwerlich, lang und ziemlich teuer. Denn es gibt eine Fülle unerwarteter Fallstricke, die schon in der Bauphase den Traum von den eigenen vier Wänden zum Alptraum machen können. Auf welche Gefahren Bauherren deshalb unbedingt vorbereitet sein sollten, wissen die Experten der ERGO Versicherungsgruppe.

Steht erst einmal die Finanzierung und ist das passende Grundstück gefunden, kann es für viele angehende Hausbesitzer gar nicht schnell genug losgehen. Doch vor den Einzug ins Traumhaus hat der liebe Gott viel Schweiß, Ärger und so manche Gefahr gesetzt. Zwar kalkulieren vorausschauende Bauherren übliche Missgeschicke wie eine falsch gesetzte Zwischenwand oder Blessuren an Material und Mensch bei einem Bauvorhaben in der Regel bereits frühzeitig ein. Doch was, wenn ein kleines Malheur, etwa eine umgestürzte Leiter oder ein einziger herabfallender Ziegel, plötzlich große Folgen hat?


Bauherren tragen die Verantwortung

"Von einem Neubau gehen oft Gefahren aus, die man als Laie im Vorfeld nur schwer abschätzen kann", bestätigen die ERGO-Experten und fügen hinzu: "Da aber grundsätzlich der Bauherr die Verantwortung für das von ihm in Auftrag gegebene Bauvorhaben trägt, sollte dieser auch mit dem Unvorhersehbaren rechnen. Sonst fällt der Traum vom Eigenheim nämlich schlimmstenfalls wie ein Kartenhaus wieder in sich zusammen." Landet ein umgestürztes Gerüst oder die XXL-Leiter beispielsweise im Garten oder auf der Garage des Nachbarn, haftet nämlich zunächst der Bauherr - auch wenn dieser zum Zeitpunkt des Unglücks nicht einmal anwesend war. Auch wer die Arbeiten ganz oder teilweise von einer Baufirma erledigen lässt und die Verantwortung für das Bauvorhaben an einen Bauleiter überträgt, ist dadurch nicht vor Schadenersatzansprüchen geschützt. Denn die Verpflichtung des Bauherren, für die Beseitigung von Gefahrenquellen zu sorgen, bleibt auch dann bestehen.




Haftpflicht ist (keine) Pflicht - aber sinnvoll

Kleinere Schäden an Nachbars Zaun oder einem vor der Baustelle geparkten Auto lassen sich ja oft noch auf "gut nachbarschaftliche" Weise lösen. Größere Sach- oder gar Personenschäden überschreiten allerdings das ohnehin meist strapazierte Budget des Bauherren schnell um ein Vielfaches. "Trifft beispielsweise der heruntergefallene Ziegelstein einen unbeteiligten Passanten am Kopf, stehen im Handumdrehen Millionenforderungen für Behandlungs- und Therapiekosten oder sogar lebenslange Rentenzahlungen im Raum", warnen die Versicherungsexperten der ERGO. Eine frühzeitig abgeschlossene, spezielle Haftpflichtversicherung schützt den verantwortlichen Bauherren in diesem Fall vor den gesetzlichen Haftungsansprüchen der Geschädigten und wehrt sogar unberechtigte Forderungen ab.

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Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 30.08.2010 - 10:55 Uhr
Sprache: Deutsch
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