Dreistufentest beim SWR abgeschlossen
Rechtsaufsicht sieht Voraussetzungen für Veröffentlichung gegeben
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Südwestrundfunks (SWR) durchgeführte Dreistufentest entspricht den im
Rundfunkstaatsvertrag festgelegten Vorgaben. Das für die
Rechtsaufsicht der Zweiländeranstalt zuständige Staatsministerium
Baden-Württemberg hat jetzt mitgeteilt, dass die Voraussetzungen für
eine Veröffentlichung der Telemedienkonzepte im Gesetzblatt des
Landes Baden-Württemberg vorliegen.
Der Rundfunkrat des SWR hatte in seiner Sitzung am 2. Juli 2010
festgestellt, dass folgende Telemedienkonzepte den Voraussetzungen
des § 11f, Abs. 4 RSTV entsprechen und vom öffentlich-rechtlichen
Auftrag umfasst sind: ARD.de, EinsPlus.de, SWR.de, SWR3.de,
DasDing.de, Kindernetz.de Planet-Schule.de, SWR2 Archivradio.
Der Vorsitzende des SWR-Rundfunkrates Harald Augter: "Mit der
Veröffentlichung der Telemedienkonzepte findet das wichtige Projekt
der Bestandsprüfung seinen Abschluss. Der Rundfunkrat des SWR wird
die weitere Entwicklung der Online-Auftritte kritisch und konstruktiv
begleiten."
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Pressekontakt: Wolfgang Utz, Tel: 07221/929-2785, E-Mail:
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Datum: 30.08.2010 - 15:45 Uhr
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