RA Horrion: Widerruf Dienstwagenüberlassung - Arbeitsrecht Dresden
RA Horrion: Widerruf der Dienstwagenüberlassung kann unwirksam sein -Arbeitsrecht Dresden
RA Horrion: Widerruf Dienstwagenüberlassung - Arbeitsrecht Dresden(firmenpresse) - Rechtsgrundsatz Arbeitsrecht Dresden
Stellt eine Vorschrift den Widerruf einer Dienstwagenüberlassung in das alleinige Ermessen des Arbeitgebers, kann dies nach AGB -Recht unzulässig sein.
Sachverhalt Arbeitsrecht Dresden
Arbeitnehmer A erhält Dienstwagen gemäß "Konzern-Car-Policy". Hiernach ist regelmäßig die Wirtschaftlichkeit der Überlassung zu prüfen. Arbeitgeber widerruft die Überlassung des
Dienstwagens. A klagt auf Nutzungsentschädigung.
Rechtsgründe Arbeitsrecht Dresden
Die Konzernklausel ist gemäß § 308 Nr. 4 BGB unwirksam. Ein konkreter sachlicher Grund als Voraussetzung für den Widerruf der Fahrzeugüberlassung ist in der Konzernklausel nicht enthalten. Die Voraussetzungen für den Widerruf sind in das alleinige Ermessen des Arbeitgebers gestellt.
Mein Rechtstipp Arbeitsrecht Dresden
"Die Vereinbarung über Dienstwagenüberlassung sollte im Streitfall stets genau überprüft werden", so Rechtsanwalt Ulrich Horrion aus Dresden.
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Kanzleiprofil Arbeitsrecht Dresden - Rechtsanwalt Ulrich Horrion
Ich gründete meine Kanzlei 1990 und habe meine Schwerpunktthemen in den Rechtsgebieten
Insolvenzrecht, Arbeitsrecht und Verkehrsrecht gesetzt.
Wir sind ein dynamisches Team mit erfahrenen und aufgeschlossenen Mitarbeitern.
Ich wurde am 07.05.1957 in Dortmund geboren. Das Studium der Rechtswissenschaft absolvierte ich an der Freien Universität Berlin und an der Ruhr-Universität Bochum. Nach dem zweiten juristischen Staatsexamen war ich zunächst zwei Jahre lang als Anwalt im Anstellungsverhältnis tätig.
Philosophie - Arbeitsrecht Dresden
Die Philosophie meiner Kanzlei ist die Rechtsberatung in einem engen persönlichen und vertrauensvollen Verhältnis zum Mandanten. Motivation und Kreativität sind für unsere Tätigkeit wichtige Kriterien. Es ist uns ein besonderes Anliegen, den Mandanten in seiner Lage zeitnah und konstruktiv zu unterstützen, um so ein hohes Maß an Zufriedenheit zu erreichen. Wir sind ständig bemüht, die Qualität unserer Dienstleistung zu verbessern und legen daher großen Wert auf Ihre abschließende Meinung über uns.
Langjährige Berufserfahrung - Arbeitsecht Dresden
Ich verfüge über eine langjährige Berufserfahrung in der anwaltlichen Tätigkeit, und zwar sowohl in der außergerichtlichen Beratung als auch in der Prozessvertretung. In den 19 Berufsjahren wurden zirka 5.000 Mandate abgewickelt; die Erfolgsquote liegt sehr hoch. Dies alles ist ein wichtiger Garant für Ihren Erfolg!
Ständige Weiterbildung - Arbeitsrecht Dresden
Ich halte mich durch ständige Fortbildung in den von mir bearbeiteten Rechtsgebieten auf aktuellem Stand. Dies ist in Anbetracht der ständigen Rechtsentwicklung eine unerlässliche Voraussetzung für die sichere und erfolgreiche Mandatsbetreuung! Ich halte regelmäßig Fachvorträge und veröffentliche Fachbeiträge aus verschiedenen Rechtsgebieten.
Moderne Informationstechnologie - Arbeitsrecht Dresden
Meine Kanzlei ist an der juristischen Datenbank "Juris" mit über einer Million Fundstellen angeschlossen. Auf diese Datenbank greifen auch Gerichte und Behörden zurück. So ist es jederzeit möglich, die aktuelle Rechtsprechung sowie wissenschaftliche Beiträge für die Mandatsbearbeitung abzurufen. Daneben werden verschiedene Fachzeitschriften bezogen. In unserer Kanzlei kommt das moderne juristische Bearbeitungsprogramm RA-micro zum Einsatz. Das Programm ermöglicht eine effektive und kostengünstige Mandatsbearbeitung.
Arbeitsrecht Dresden - Rechtsanwalt Ulrich Horrion
Ulrich Horrion
Radeberger Str. 9
01099
Dresden
info(at)arbeitsrecht.rechtsanwalt-horrion.de
0351-803 09 40
http://www.rechtsanwalt-horrion.de
Datum: 30.08.2010 - 18:31 Uhr
Sprache: Deutsch
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Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Rechtsanwalt Ulrich Horrion
Stadt:
Dresden
Telefon: 0351 / 803 09 40
Kategorie:
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