Dreistufentest beim SWR
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Dreistufentest beim SWR abgeschlossen
Rechtsaufsicht sieht Voraussetzungen für Veröffentlichung gegeben
Stuttgart. Der vom Rundfunkrat des Südwestrundfunks (SWR) durchgeführte Dreistufentest entspricht den im Rundfunkstaatsvertrag festgelegten Vorgaben. Das für die Rechtsaufsicht der Zweiländeranstalt zuständige Staatsministerium Baden-Württemberg hat jetzt mitgeteilt, dass die Voraussetzungen für eine Veröffentlichung der Telemedienkonzepte im Gesetzblatt des Landes Baden-Württemberg vorliegen.
Der Rundfunkrat des SWR hatte in seiner Sitzung am 2. Juli 2010 festgestellt, dass folgende Telemedienkonzepte den Voraussetzungen des § 11f, Abs. 4 RSTV entsprechen und vom öffentlich-rechtlichen Auftrag umfasst sind: ARD.de, EinsPlus.de, SWR.de, SWR3.de, DasDing.de, Kindernetz.de Planet-Schule.de, SWR2 Archivradio.
Der Vorsitzende des SWR-Rundfunkrates Harald Augter: "Mit der Veröffentlichung der Telemedienkonzepte findet das wichtige Projekt der Bestandsprüfung seinen Abschluss. Der Rundfunkrat des SWR wird die weitere Entwicklung der Online-Auftritte kritisch und konstruktiv begleiten."
Pressekontakt: Wolfgang Utz, Tel: 07221/929-2785, E-Mail: wolfgang.utz@swr.de
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Datum: 30.08.2010 - 19:46 Uhr
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