BUSCHMANN: Allgemeine Dienstpflicht ist verfassungswidrig
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BUSCHMANN: Allgemeine Dienstpflicht ist verfassungswidrig
Eine allgemeine Dienstpflicht ist verfassungswidrig. Das Grundgesetz erlaubt nur zwei Ausnahmen von der Freiheit von Zwangsdiensten: Das sind zum einen herkömmliche, also bereits seit langem übliche Dienstleistungspflichten. Damit wollte der Verfassungsgeber traditionelle Pflichten, wie wir sie z.B. im Bereich der Feuerwehr aus Süddeutschland kennen, unangetastet lassen. Herkömmlich wäre eine neue allgemeine Dienstpflicht aber gerade nicht. Zum anderen lässt das Grundgesetz den Wehrdienst und seinen Ersatzdienst zu. Ersatzdienstpflicht besteht aber nur, wenn Wehrdienstpflicht besteht, also gerade nicht bei Aussetzung der Wehrpflicht. Das Thema der allgemeinen Dienstpflicht ist damit auch politisch erledigt. Denn die erforderlichen Mehrheiten für eine notwendige Verfassungsänderung sind nicht ersichtlich und die FDP-Bundestagsfraktion würde sich daran auch nicht beteiligen.
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Datum: 30.08.2010 - 21:16 Uhr
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