RA Horrion: Geschäftsführeranstellungsvertrag kann AGB-Recht enthalten - Arbeitsrecht Dresden - Re

RA Horrion: Geschäftsführeranstellungsvertrag kann AGB-Recht enthalten - Arbeitsrecht Dresden - Rechtsanwalt Dresden

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RA Horrion: Geschäftsführeranstellungsertrag kann der Inhaltskontrolle des AGB-Rechts unterliegen - Arbeitsrecht Dresden - Rechtsanwalt Dresden



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(firmenpresse) - Rechtsgrundsatz Arbeitsrecht Dresden - Rechtsanwalt Dresden

Für die Prüfung von Regelungen eines Fremdgeschäftsführer-Anstellungsvertrages sind die Vorschriften für Verbraucherverträge anwendbar, § 310 Abs. III BGB. (Bundesarbeitsgericht,
Urteil vom 19.05.2010, Az. 5 AZR 253/09)


Sachverhalt Arbeitsrecht Dresden - Rechtsanwalt Dresden

G wird als Geschäftsführer einer GmbH angestellt. Der Vertrag ist vorformuliert und wird nicht verhandelt. G besitzt an der GmbH keinen Geschäftsanteil. Nach einem Streit kündigt die GmbH außerordentlich. G klagt erfolgreich gegen die Kündigung. G klagt weiter auf Vergütung. GmbH beantragt Klageabweisung, weil G laut zweistufiger Verfallklausel nicht rechtzeitig auf Zahlung geklagt habe.

Rechtsgründe Arbeitsrecht Dresden - Rechtsanwalt Dresden

Die Zahlungsansprüche sind nicht verfallen. Die zweite Verfallklausel ist unwirksam. Der Vertrag ist ein Verbrauchersvertrag, so dass die Sondervorschriften § 310 Abs. 3 Nr. 2 BGB gelten. Das Erfordernis der gerichtlichen Geltendmachung des Anspruches ist erfüllt, da durch die Kündigungsschutzklage auch die Folgeansprüche umfasst sind.

Mein Rechtstipp Arbeitsrecht Dresden - Rechtsanwalt Dresden

"Bei Streit zwischen Arbeitgeber - GmbH und Fremdgeschäftsführer sollte genau untersucht werden, wie der Vertrag geschlossen wurde. Das AGB-Recht eröffnet zugunsten des Fremdgeschäftsführers eine strengere Inhaltskontrolle des Vertrages", so Rechtsanwalt Ulrich Horrion aus Dresden.



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Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Kanzleiprofil Arbeitsrecht Dresden - Rechtsanwalt Ulrich Horrion

Ich gründete meine Kanzlei 1990 und habe meine Schwerpunktthemen in den Rechtsgebieten
Insolvenzrecht, Arbeitsrecht und Verkehrsrecht gesetzt.
Wir sind ein dynamisches Team mit erfahrenen und aufgeschlossenen Mitarbeitern.
Ich wurde am 07.05.1957 in Dortmund geboren. Das Studium der Rechtswissenschaft absolvierte ich an der Freien Universität Berlin und an der Ruhr-Universität Bochum. Nach dem zweiten juristischen Staatsexamen war ich zunächst zwei Jahre lang als Anwalt im Anstellungsverhältnis tätig.

Philosophie - Arbeitsrecht Dresden

Die Philosophie meiner Kanzlei ist die Rechtsberatung in einem engen persönlichen und vertrauensvollen Verhältnis zum Mandanten. Motivation und Kreativität sind für unsere Tätigkeit wichtige Kriterien. Es ist uns ein besonderes Anliegen, den Mandanten in seiner Lage zeitnah und konstruktiv zu unterstützen, um so ein hohes Maß an Zufriedenheit zu erreichen. Wir sind ständig bemüht, die Qualität unserer Dienstleistung zu verbessern und legen daher großen Wert auf Ihre abschließende Meinung über uns.

Langjährige Berufserfahrung - Arbeitsecht Dresden

Ich verfüge über eine langjährige Berufserfahrung in der anwaltlichen Tätigkeit, und zwar sowohl in der außergerichtlichen Beratung als auch in der Prozessvertretung. In den 19 Berufsjahren wurden zirka 5.000 Mandate abgewickelt; die Erfolgsquote liegt sehr hoch. Dies alles ist ein wichtiger Garant für Ihren Erfolg!

Ständige Weiterbildung - Arbeitsrecht Dresden

Ich halte mich durch ständige Fortbildung in den von mir bearbeiteten Rechtsgebieten auf aktuellem Stand. Dies ist in Anbetracht der ständigen Rechtsentwicklung eine unerlässliche Voraussetzung für die sichere und erfolgreiche Mandatsbetreuung! Ich halte regelmäßig Fachvorträge und veröffentliche Fachbeiträge aus verschiedenen Rechtsgebieten.

Moderne Informationstechnologie - Arbeitsrecht Dresden

Meine Kanzlei ist an der juristischen Datenbank "Juris" mit über einer Million Fundstellen angeschlossen. Auf diese Datenbank greifen auch Gerichte und Behörden zurück. So ist es jederzeit möglich, die aktuelle Rechtsprechung sowie wissenschaftliche Beiträge für die Mandatsbearbeitung abzurufen. Daneben werden verschiedene Fachzeitschriften bezogen. In unserer Kanzlei kommt das moderne juristische Bearbeitungsprogramm RA-micro zum Einsatz. Das Programm ermöglicht eine effektive und kostengünstige Mandatsbearbeitung.




PresseKontakt / Agentur:

Arbeitsrecht Dresden - Rechtsanwalt Ulrich Horrion
Ulrich Horrion
Radeberger Str. 9
01099
Dresden
info(at)rechtsanwalt-horrion.de
0351-803 09 40
http://www.rechtsanwalt-horrion.de



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Datum: 31.08.2010 - 09:55 Uhr
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Ansprechpartner: Rechtsanwalt Ulrich Horrion
Stadt:

Dresden


Telefon: 0351 / 803 09 40

Kategorie:

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