1,5 Milliarden Euro an jährlichen Ausgleichszahlungen für die Landwirtschaft notwendig

1,5 Milliarden Euro an jährlichen Ausgleichszahlungen für die Landwirtschaft notwendig

ID: 249819
(ots) - Fachgutachten zur Erhaltung der Biodiversität auf
landwirtschaftlich genutzten Flächen sieht die Förderung der
Artenvielfalt vorrangig als eine Frage des fairen Entgelts: 1,5
Milliarden Euro an jährlichen Ausgleichszahlungen für die
Landwirtschaft notwendig Mit dieser Summe könnten 2,3 Millionen
Hektar naturnah bewirtschaftet werden / Durch Umverteilung
vorhandener Mittel könnten bereits bis zu 80 Prozent der Summe
aufgebracht werden / Michael Otto Stiftung spricht sich für eine
faire Bezahlung der Landwirte für ihre nachhaltige Beteiligung am
Erhalt der Biodiversität aus

Berlin/Hamburg, 31. August 2010 - Die Landwirtschaft mit ihren
unternehmerisch eigenständigen Betrieben spielt eine Schlüsselrolle
bei der Erhaltung der Artenvielfalt. Da sich der Großteil der zu
schützenden Biodiversität auf Agrar-Flächen befindet, müssen die
Landwirte nach Auffassung der Michael Otto Stiftung mit ihren
materiellen Interessen ernstgenommen und für ein neues Bündnis
zwischen Landwirtschaft und Naturschutz gewonnen werden. Um eine von
den Bauern mitgetragene naturnahe Bewirtschaftung
landwirtschaftlicher Nutzflächen zu erreichen, sind nach einem jetzt
vorgelegten Fachgutachten von Prof. em. Dr. Ulrich Hampicke vom
Institut für Botanik und Landwirtschaftsökologie in Greifswald im
Auftrag der Michael Otto Stiftung zwischen 1,5 und 1,8 Milliarden
Euro jährlich an Ausgleichszahlungen für die Landwirtschaftsbetriebe
notwendig. Mit dieser Summe könnten laut Fachgutachten 2,3 Millionen
Hektar oder 15 Prozent der Agrarfläche in Deutschland naturnah
bewirtschaftet werden. Damit wäre Deutschland auch den von der
damaligen Bundesregierung bei der EU-Ratssitzung 1997 in Göteborg
erklärten Zielen zum Ausbau des Natur- und Umweltschutzes einen
großen Schritt näher.

Die Erhaltung der Artenvielfalt hält Prof. Hampicke durch eine


sinnvolle Mischung aus der Ausweitung von biodiversitätsreichen
Formen der extensiven Landwirtschaft sowie einer Begrenzung der
Intensivierung der Landwirtschaft für möglich. Rund eine Million
Hektar sind seiner Einschätzung nach allein durch die Umstellung auf
eine extensive Bewirtschaftung von Halbkultur- und Traditionsgrünland
durch Beweidung sowie naturverträgliche Mähtechniken zu gewinnen.
Dazu käme die Extensivierung von 400.000 ha Intensiv-Grünland durch
Wiederherstellung artenreicher Wiesen und Weiden sowie die Schaffung
von Lebensraum für Ackerwildkräuter auf 300.000 ha in weniger
ertragreichen Ackerbau-Regionen und der Anlage von Strukturelementen
(Randstreifen, Feldgehölze, Hecken etc.) auf 600.000 ha bislang hoch
produktiven Ackerlandes.

"Die deutsche Politik muss zudem praktikable Instrumente für
Ausgleichszahlungen entwickeln, die es auch bei fluktuierenden
Marktpreisen für den Landwirt attraktiv machen, Biodiversität zu
schützen. Innovative Zahlungssysteme sollen darauf zielen, eine
Minimierung des bürokratischen Aufwandes, einen Beitrag zur
Biodiversität und Kontrollierbarkeit gleichermaßen zu
berücksichtigen", erklärte der Vorsitzende des Kuratoriums der
Michael Otto Stiftung, Dr. Michael Otto. In Zukunft müsse die
Landwirtschaft bei der Erhaltung der Biodiversität eine wichtige
Rolle spielen. "Landwirte sind aufgrund ihres Wissens und ihrer
Erfahrung prädestiniert dafür, dieses Ziel am einfachsten und
kostengünstigsten voranzutreiben", so Dr. Michael Otto weiter.

Im Rahmen einer betriebswirtschaftlichen Vergleichsrechnung
ermittelte Prof. Hampicke die notwendigen jährlichen
Ausgleichszahlungen pro Hektar als Äquivalent für den durch die
veränderte Flächennutzung entgangenen Deckungsbeitrag für die
landwirtschaftlichen Betriebe. Herausgekommen ist dabei je Hektar
Halbkulturlandschaft und Traditionsgrünland ein jährlicher
Ausgleichsbetrag von 500 EUR, bei Grünland-Extensivierung von 1.000
EUR, bei Ackerwildkrautschutz von 300 EUR und für mehr Vielfalt an
Strukturelementen in der Ackerlandschaft ein Betrag von 700 EUR.

"Das Problem der Ausgleichszahlung für
Biodiversitäts-Dienstleistungen der Landwirte ist finanziell lösbar.
Momentan fließen jedoch noch hohe Mittel in zweitrangige Verwendungen
sowie in Maßnahmen an der Grenze der guten fachlichen Praxis oder
darunter. Wir fordern von der Politik den politischen Willen, eine
Umverteilung der bestehenden finanziellen Mittel im Interesse der
Biodiversität zu gestalten", so Dr. Michael Otto.

Zur Finanzierung eines derartigen bundesweiten Programms
naturnaher Bewirtschaftung sieht Prof. Hampicke ausreichend
vorhandene Geldmittel unter anderem im Rahmen der bestehenden
ELER-Verordnung, die die rechtliche Grundlage für die zweite Säule
der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) zur Entwicklung ländlicher Räume
in der EU darstellt. Dafür müssten vor allem Agrar-Umweltprogramme
stärker auf den Schutz biotischer Ressourcen zugeschnitten werden. So
könnten jährlich 850 Millionen EUR aus dem "ELER Schwerpunkt 2,
Offenland", 100 Millionen EUR aus dem "ELER Schwerpunkt 3,
Umweltschutz" und 300 Millionen EUR aus dem Programm "Erste Säule
Grünland (1 Mio. Hektar)" dafür eingesetzt werden. "Mit diesem
Schritt der Umverteilung wären bereits 1,25 Milliarden der benötigten
1,5 bis 1,8 Milliarden Euro gegenfinanziert. Das entspricht immerhin
70 bis 80 Prozent der für dieses Programm notwendigen Mittel", fasste
Prof. Hampicke zusammen.

Die Michael Otto Stiftung sieht in der EU-Agrarreform eine große
Chance, durch eine zielgerichtete Agrar-Förderpolitik mit starken
Marktanreiz-Instrumenten die Basis für eine nachhaltige Umsteuerung
zu schaffen. Um die EU-Verhandlungen zur Agrarreform positiv zu
beeinflussen, muss eine gemeinsame Zielentwicklung unter Einbeziehung
aller Akteure - von Bund, Ländern, Landwirten und Naturschützern -
erarbeitet werden. Dr. Michael Otto: "Ein Weiter-So aller Akteure
nach dem Partikularprinzip mit Vorrang für das Eigeninteresse ist
nicht zukunftsfähig."

Weiterführende Informationen und Fakten aus dem Fachgutachten sind
ab heute Mittag im Internet unter www.michaelottostiftung.de
recherchierbar.



Pressekontakt:
Yvonne Buckreus, Geschäftsleitung Michael Otto Stiftung
Tel. 040/64 61 64 52, Mobil 0151/17 15 29 66

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Datum: 31.08.2010 - 13:00 Uhr
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