Klöckner: Weinbezeichnungsrecht für den Steillagenweinbau gilt es aktiv zu nutzen

Klöckner: Weinbezeichnungsrecht für den Steillagenweinbau gilt es aktiv zu nutzen

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Klöckner: Weinbezeichnungsrecht für den Steillagenweinbau gilt es aktiv zu nutzen



(pressrelations) - Im Rahmen eines Steillagenkongresses in Bernkastel-Kues (Rheinland-Pfalz) regte die Parlamentarische Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Julia Klöckner, in ihrer Rede an, das neue Weinbezeichnungsrecht für den Steillagenweinbau aktiv zu nutzen.

Dieses könnte für die Entwicklung und Kommunikation eines unverwechselbaren Profils von Steillagenweinen bekannter Weinlagen hilfreich sein. "Denn der neue Herkunftsschutz beschränkt sich nicht allein auf den Schutz einer Herkunftsbezeichnung im engeren Sinne, sondern ist nach den EU-Vorgaben zusätzlich an die Erfüllung spezifischer Produktions- und Qualitätskriterien zu knüpfen", sagte die Staatssekretärin.

Was die Kriterien für die geschützte Ursprungsbezeichnung "Mosel" betrifft, so gebe es bereits eine Festlegung, die aus den landesrechtlichen Vorgaben für das bestimmte Anbaugebiet Mosel resultieren. Änderungen dürfte es hier vorerst nicht geben.

Gestaltungsspielraum besteht dagegen noch bei den so genannten kleineren geografischen Einheiten wie zum Beispiel Groß- und Einzellagen. Und dazu können auch die Steil- und Steilstlagen zählen. "An der Mosel existieren viele Lagen mit wohlklingenden bekannten Namen. Für diese Lagennamen könnte sich die Beantragung eines EU-Schutzes der geografischen Bezeichnung lohnen, weil sie dabei als Steillagen herausgestellt werden können. Daher stelle ich mir die Frage, ob es nicht möglich wäre, dass sich Winzerinnen und Winzer an Mosel, Saar und Ruwer zusammensetzen und sich im Hinblick auf einen möglichen Ursprungsschutz von Steillagen auf einheitliche gemeinsame Mindestkriterien verständigen.

Diese Spezifikationen müssten naturgemäß strengeren Anforderungen genügen als die bereits bestehenden Kriterien für das gesamte Anbaugebiet. Denn nur dann wäre auch die Basis für eine entsprechende Profilierung gegeben. Alle Erzeuger, die künftig einen Ursprungsschutz für solche abgegrenzten, namentlich benannten Steil- und Steilstlagen beantragen würden, wären aufgefordert, sich bei ihrem Antrag an diese Mindestkriterien zu halten", betont Julia Klöckner.



Ein solches betriebsübergreifendes Konzept könne aber nur funktionieren, wenn alle beteiligten Akteure mit Rebflächen in Steillagen mitmachen ? ganz gleich, ob es sich um Fasswein- oder Flaschenweinvermarkter, um ein Weingut, eine Genossenschaft oder eine Kellerei handelt. Zudem sprach sich Julia Klöckner vehement für die europäische Verlängerung des Anbaustopps bei der Rebpflanzung über 2015 hinaus aus.


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Datum: 02.09.2010 - 12:16 Uhr
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