Notfall hebt Rezeptpflicht nicht auf / Auch Notdienstapotheken benötigen für rezeptpflichtige Medikamente eine Verordnung
ID: 252372
rezeptpflichtiges Medikament benötigt, muss auf jeden Fall zuerst zum
Arzt, um es sich verschreiben zu lassen. "Auch im Notdienst gilt die
Verschreibungspflicht", sagt Apotheker Dr. Martin Allwang,
Baierbrunn, in der "Apotheken Umschau". Ein Asthmaspray oder ein
Antibiotikum bekommt der Patient also auch im Sonntags- oder
Nachtdienst nicht ohne Rezept.
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Datum: 06.09.2010 - 07:55 Uhr
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Baierbrunn
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