CLLB Rechtsanwälte berichten: KanAm Fonds Teil 3 – Handlungsmöglichkeiten geschädigter Anleger

CLLB Rechtsanwälte berichten: KanAm Fonds Teil 3 – Handlungsmöglichkeiten geschädigter Anleger

ID: 252497
(firmenpresse) - München, 01.09.2010: Wie in den letzten Tagen in zahlreichen Medien berichtet wurde befinden sich die KanAm Fonds 15, 16, 20 und 22 in wirtschaftlichen Schwierigkeiten. Die Anleger, darunter auch mehrere tausend Deutsche, die insgesamt einen Betrag in Höhe von 400 Millionen Dollar investiert haben, sind stark verunsichert und suchen nach Möglichkeiten, um den befürchteten Schaden zu begrenzen oder vollends zu kompensieren.

„Grundsätzlich sollte zunächst geprüft werden, ob der Anleger bei Erwerb der Kapitalanlage ordnungsgemäß beraten wurde“, so Rechtsanwalt Alexander Kainz von der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Sitz in München, Berlin und Zürich. „Ein Schadenersatzanspruch wegen fehlerhafter Anlageberatung ist grundsätzlich dann gegeben, wenn der Anleger nicht auf die bestehenden Risiken, die diesen Fonds innewohnen, hingewiesen wurde sondern der Berater diese Fonds als sichere Anlage bezeichnet hat.“

Auch die kick-back Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes kann hier von großem Vorteil sein. Denn oftmals haben die Anlageberater nicht auf die Innenprovisionen, die sie von Seiten der Fondsgesellschaft erhalten haben, hingewiesen. Dies allein kann, sofern die Anleger von einer Bank beraten wurden, bereits die Zahlung von Schadensersatz begründen.

„Allerdings ist zu beachten, dass die Ansprüche der Geschädigten Ende dieses Jahres zu verjähren drohen“, so Rechtsanwalt Kainz weiter. „Denn teilweise erfolgte nur bis zum Jahr 2007 eine prospektgemäße Ausschüttung. Dies kann unter Umständen dazu führen, dass Gerichte hieran den Beginn der dreijährigen Verjährungsfrist knüpfen, mit dem Argument, dass Anleger aufgrund des Ausschüttungsrückgangs hätten feststellen müssen, dass etwas mit ihrer Anlage nicht stimme.“

Rechtsanwalt Kainz empfiehlt daher allen Betroffenen, mögliche Ansprüche von auf spezialisierten Anwälten prüfen zu lassen.








Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet. Neben den vier Partnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun sind mittlerweile auch Alexander Kainz, Thomas Sittner (LL.M.) und Hendrik Bombosch als Anwälte mit an Bord. Erklärter Schwerpunkt der wirtschaftsrechtlich ausgerichteten Kanzlei ist Kapitalmarktrecht. Daneben umfasst das Beratungsspektrum aber auch Gesellschafts- und Steuerrecht. Seit Oktober 2007 ist CLLB Rechtsanwälte mit eigenem Büro in Berlin vertreten.






PresseKontakt / Agentur:

RA Alexander Kainz
CLLB Rechtsanwälte
Liebigstr. 21
80538 München
Tel. 089 / 552 999 50
Fax. 089 / 552 999 90
kanzlei(at)cllb.de
www.cllb.de



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Datum: 06.09.2010 - 10:28 Uhr
Sprache: Deutsch
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Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Alexander Kainz
Stadt:

München


Telefon: 089/ 552 999 50

Kategorie:

Vermischtes


Meldungsart: Finanzinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 06.09.2010

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