Dunkle Wolken für „Glücksbringer“ im Paradies

Dunkle Wolken für „Glücksbringer“ im Paradies

ID: 25354

(firmenpresse) - NeueNachricht-Winterausgabe (Fokusthema: Die Abzocke-Republik): Wie die Opposition den Schornsteinfegern an den Kragen will

Verfasser: Jörg Löbker


Bonn - „Mehr Wettbewerb im Schornsteinfegerwesen“. Was vom Titel her klingt wie Bundesjugendspiele für Glücksbringer ist in Wirklichkeit ein in den überregionalen Medien zwar nur leise vernommener Oppositionsantrag. Doch in seiner Auswirkung kann dieser Plan eine Branche mit bis ins kleinste Detail geklärten Strukturen von Grund auf neu ordnen. Das berichtet die Zeitschrift NeueNachricht in ihrer aktuellen Ausgabe mit dem Schwerpunktthema "Die Abzocke-Republik". Hinter dem Antrag „Mehr Wettbewerb im Schornsteinfegerwesen“ steckt die derzeit in misslicher großkoalitionärer Opposition befindliche FDP mit ihrem Vize-Chef Rainer Brüderle. Die Liberalen wollen vornehmlich dem Paragraphen 17 im Schornsteinfegergesetz an den Kragen. Der besagt nämlich: „Der Bezirksschornsteinfeger soll innerhalb seines Kehrbezirks oder dessen Nahbereich wohnen“. Laut FDP verhindert dieser Paragraph einen freien Wettbewerb in der Branche. Bislang ist das Geschäft mit den Schornsteinen in Deutschland fest in der Hand so genannter Bezirksschornsteinfeger. „In den etwa 8.000 vom Staat zugewiesenen Kehrgebieten reinigen sie die Heizungsanlagen, kontrollieren Messwerte und überprüfen die Rohre nach Reparaturen. Die Hausbewohner zahlen für diese Leistung einen festen jährlichen Betrag von etwa 50 Euro“, hieß es vor wenigen Wochen in der Süddeutschen Zeitung. Und es geht noch verrückter zu. Das Nachrichtenmagazin Der Spiegel berichtete in einer der letzten Ausgaben von einem besonders bizarren Fall. In Regensburg verweigerte ein 55-Jähriger dem Schornsteinfeger, der zur alljährlichen Kessel- und Kamininspizierung vorbeischaute, den Zutritt zu seiner Doppelhaushälfte. Im Keller befände sich eine moderne Gasheizung, die kaum Ruß produziere, so die Begründung des Bewohners. Dass der Schornsteinfeger in Begleitung von Polizei und Schlüsseldienst wiederkam, beeindruckte den Mann dann doch – der Mann in Schwarz bekam Zutritt. Hätte der Regensburger auch diesmal verweigert: Der Schornsteinfeger wäre im Recht gewesen und hätte sich auch ohne richterlichen Beschluss mit Hilfe seiner Begleiter erlaubterweise Zugang zur Wohnung schaffen dürfen.



Schornsteinfeger kehren auch blitzsaubere Kamine

Paradiesische Zustände für die „Glücksbringer“: „Der Schornsteinfeger kehrt alljährlich die Kamine, auch wenn sie blitzsauber sind. Er misst die Abgaswerte, selbst wenn die Heizung gerade gewartet wurde. Und er kassiert dafür Gebühren, die keiner unterbieten kann, weil die Kehrordnung sie festschreibt“, schreibt der Spiegel. Konkurrenz aus dem EU-Ausland oder durch heimische Kehrer mussten die Schornsteinfeger bisher nicht fürchten. Denn die Schornsteine in einem Kehrbezirk werden nach dem Schornsteinfegergesetz aus dem Jahr 1969 auf Lebenszeit zugewiesen. Unterstützung bekommen die Freien Demokraten von der EU. „Die EU-Wettbewerbshüter drängen seit Jahren auf eine Neuordnung der Kehrordnung“, schrieb das Münchner Blatt. Die FDP gehe sogar soweit, dass die von der Regierung ein Vorlegen eines dementsprechenden Gesetzentwurfes noch im laufenden Kalenderjahr verlange. Da der derzeitige Wirtschaftsminister Michael Glos (CSU) das bereits von seinem Vorgänger Wolfgang Clement (SPD) ins Auge gefasste Vorhaben bislang unangetastet ließ, wolle die FDP laut Brüderle ihm nun auf die Sprünge helfen. Und in der Tat: Die Bemühungen, den Markt für Konkurrenz zu öffnen, existieren bereits seit einiger Zeit. Es wird überlegt, die Versorgung der Kehrbezirke künftig öffentlich auszuschreiben. Wichtig ist aber, dass die Neureglung für die heimischen Schornsteinfeger verträglich ist. Bis zum 60. Lebensjahr ist jeder Schornsteinfeger auch der Feuerwehr zugehörig. Eine Reglung, die ebenfalls im ausführlichen Schornsteinfegergesetz verankert ist.

Der Zentralinnungsverband der Schornsteinfeger hält die fest zugewiesenen Kehrbezirke für sinnvoll. Die Argumente: Der Schornsteinfeger kann so Haus für Haus abklappern, kann so auf (für den Kunden) teure Einzelanfahrten verzichten. Und die Gefahrenabwehr macht das, was derzeit ist, natürlich sinnvoll. Doch, so schreibt der Spiegel, die Innung ist zu Gesprächen bereit. Man werde sich nicht sträuben, die Kehrbezirke europaweit auszuschreiben. Aber an der Aufteilung in Bezirke selbst will die Innung festhalten.

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Datum: 21.12.2006 - 16:14 Uhr
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