Bettensteuer landesweit zugelassen - Innenministerium und Finanzministerium geben grünes Licht - Städte können frei entscheiden
ID: 255342
Bettensteuer landesweit zugelassen - Innenministerium und Finanzministerium geben grünes Licht - Städte können frei entscheiden
Nordrhein-westfälische Kommunen dürfen zukünftig selbst darüber entscheiden, ob sie eine Übernachtungssteuer in ihrem Stadtgebiet erheben wollen. Für die Einführung dieser neuen Steuer haben das Ministerium für Inneres und Kommunales und das Finanzministerium heute (9.9.) grünes Licht gegeben, indem sie die entsprechende Satzung der Stadt Köln genehmigten. Damit ist die Übernachtungssteuer landesweit zugelassen. Die Ministerien wollen mit dem Schritt das Selbstverwaltungsrecht der Kommunen auch im Bereich der kommunalen Steuern stärken.
Die sog. "Bettensteuer" ist neu. Der Rat der Stadt Köln hatte im März dieses Jahres eine entsprechende Satzung beschlossen. Die in der Kölner Satzung als Kulturförderabgabe bezeichnete Steuer soll auf entgeltliche Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben im Gebiet der Stadt Köln erhoben werden. Nach dem Kommunalabgabengesetz war eine Genehmigung dieser Satzung erforderlich, weil die Abgabe erstmalig von einer Gemeinde in Nordrhein-Westfalen erhoben werden soll.
Kontakt:
Hausanschrift
Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen
Haroldstraße 5
40213 Düsseldorf .
Postanschrift
Ministerium für Inneres und Kommunales Nordrhein-Westfalen
40190 Düsseldorf
Telefon +49 (0) 211-871-01
Telefax +49 (0) 211-871-3355
E-Mail poststelle@mik.nrw.de
Bereitgestellt von Benutzer: pressrelations
Datum: 10.09.2010 - 00:46 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 255342
Anzahl Zeichen: 1721
pressrelations.de – ihr Partner für die Veröffentlichung von Pressemitteilungen und Presseterminen, Medienbeobachtung und Medienresonanzanalysen
Diese Pressemitteilung wurde bisher 305 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Bettensteuer landesweit zugelassen - Innenministerium und Finanzministerium geben grünes Licht - Städte können frei entscheiden"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen (IM NRW) (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).