Handelsrecht aktuell: Rechtsanwalt Jörg Reich, Gießen, informiert zum Thema:
ID: 25646

(firmenpresse) - Provisionsabrechnungen von Handelsvertretern
In dem aktuellen Urteil (AZ: VIII ZR 100/05) des Bundesgerichtshof entschied dieser in Bezug auf Provisionsabrechnungen zwischen Unternehmen und Handelsvertretern wie folgt:
Eine Vereinbarung zwischen Handelsvertreter und Unternehmer, nach der die Provisionsabrechnungen des Unternehmers als anerkannt gelten, wenn der Handelsvertreter nicht innerhalb einer bestimmten Frist Widerspruch erhebt, ist wegen Verstoßes gegen § 87c HGB unwirksam.
Unternehmer genügen ihrer Verpflichtung zur Erteilung eines Buchauszugs außerdem nicht bereits dadurch, dass sie dem Handelsvertreter während der Vertragslaufzeit den Zugriff auf ein elektronisches Agenturinformationssystem ermöglicht, das jeweils nur den aktuellen Stand der provisionsrelevanten Daten wiedergibt und aus dem sich ein Gesamtüberblick über den Zeitraum, auf den sich der Buchauszug zu erstrecken hat, allenfalls dadurch gewinnen ließe, dass der Handelsvertreter die nur vorübergehend zugänglichen Daten "fixiert" und sammelt.
Themen in dieser Pressemitteilung:
arbeitsrecht
agg
bankenrecht
datenschutzrecht
eherecht
erbrecht
familienrecht
ehescheidung
scheidung
unterhalt
eltern
kinder
ehegatte
ehegattin
forderungsmanagement
gesellschaftsrecht
gewerblicher-rechtsschutz
gueterrecht
handelsrecht
i
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: Jack_Rich
Datum: 09.01.2007 - 17:09 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 25646
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Joerg Reich
Stadt:
Gießen
Telefon: 0641 202121
Kategorie:
Handel
Meldungsart: Produktinformationen
Versandart: kein
Freigabedatum: 09.01.2007
Diese Pressemitteilung wurde bisher 1123 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Handelsrecht aktuell: Rechtsanwalt Jörg Reich, Gießen, informiert zum Thema:"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Zorn Reich Wypchol, Rechtsanwälte in Sozietät (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).