Krankenhausgesetz - GRÜNE: Gute Stichwortsammlung, leider ohne Substanz
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Krankenhausgesetz - GRÜNE: Gute Stichwortsammlung, leider ohne Substanz
Ein zentrales Anliegen des Krankenhausgesetzes müsse der Erhalt von kommunalen Krankenhäusern sein. Der Erhalt dieser Krankenhäuser werde weitgehend davon abhängen, inwieweit diese miteinander und mit Versorgungsangeboten des ambulanten, teil-stationären und rehabilitativen Bereichs kooperieren, so Schulz-Asche. "Wie wir aus Erfahrung der Kliniken Werra-Meißner und Kassel wissen, steht der besseren Vernetzung und regionalen Kooperation von kommunalen Krankenhäusern das derzeitige Kartellrecht entgegen. Ohne bessere Zusammenarbeit haben aber die kommunalen Krankenhäuser keine Chance im Wettbewerb mit nationalen oder sogar internationalen privaten Klinikkonzernen zu bestehen".
Gerade wenn man mehr Freiräume schaffen wolle, müsse man auch sagen, welches die Qualitätsstandards seien: "Im Mittelpunkt der Versorgung muss der Mensch stehen - und deshalb muss klar sein, was unter bester Versorgung zu verstehen ist. Hier bleibt die Landesregierung völlig vage. Dies gilt beispielsweise für die unzureichenden Regelungen im Bereich der Krankenhaushygiene sowie die fehlende Antwort auf Standards von ärztlicher und pflegerischer Versorgung im Stationsdienst".
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Datum: 13.09.2010 - 14:16 Uhr
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