Die D.A.S. informiert: Urteile in Kürze - Arbeitsrecht

Die D.A.S. informiert: Urteile in Kürze - Arbeitsrecht

ID: 257114

Recht auf Firmenparkplatz für Arbeitnehmer?



(firmenpresse) - Nach einem Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts kann für den Arbeitgeber die Verpflichtung bestehen, einem Mitarbeiter einen kostenlosen Firmenparkplatz zu stellen. Ohne ausführliche Interessenabwägung darf dem Mitarbeiter laut D.A.S. ein solcher Parkplatz nicht einfach entzogen werden.
Hessisches Landesarbeitsgericht/Az. 17 Sa 900/09

Hintergrundinformation:
Gewährt ein Arbeitgeber einem oder allen Arbeitnehmern über Jahre hinweg bestimmte Vorteile oder Vergünstigungen, können diese in vielen Fällen nicht einfach gestrichen werden. Dies kann auch für Parkplätze gelten - insbesondere in Berufen, in denen das pünktliche Erscheinen des Mitarbeiters von besonderer Bedeutung ist und der PKW über längere Zeit geparkt bleiben muss. Der Fall: Ein Flugkapitän hatte seinen Heimatflughafen weit vom Wohnort entfernt. Üblicherweise erstattete ihm sein Arbeitgeber die Kosten für einen Parkplatz am Flughafen. Plötzlich wurde die Vergünstigung jedoch aus Kostengründen gestrichen. Der Pilot wurde auf einen weiter entfernten, mit Pendelbussen erreichbaren Parkplatz verwiesen. Er parkte jedoch weiterhin im üblichen Parkhaus, dafür fielen in 1,5 Jahren Kosten von 2.000 Euro an. Diese wollte er vom Arbeitgeber erstattet bekommen. Das Urteil: Das Gericht entschied nach Mitteilung der D.A.S. Rechtsschutzversicherung zu Gunsten des Arbeitnehmers. Zwar folgte es der Argumentation der Fluggesellschaft, nach der der Mitarbeiter ihr nicht vorzuschreiben habe, welchen Parkplatz sie ihm zur Verfügung stelle. Es sei jedoch nicht zulässig, dem Arbeitnehmer einfach aus Kostengründen die Parkgebührenerstattung zu streichen. Da der Arbeitnehmer in diesem Fall grundsätzlich ein Recht auf einen Parkplatz habe, müsse eine Ermessensentscheidung stattfinden, bei der alle wesentlichen Umstände des Falles abgewogen und die Interessen beider Seiten berücksichtigt würden. An einer solchen Abwägung habe es hier gefehlt. Weder habe der Arbeitgeber zu den tatsächlichen Kosten Stellung genommen, noch seine Entscheidungsgründe sonst ausreichend begründet. Die Entscheidung sei damit nicht gerechtfertigt gewesen.


Hessisches Landesarbeitsgericht, Az. 17 Sa 900/09, Urteil vom 16.11.2009

Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Die D.A.S. ist Europas Nr. 1 im Rechtsschutz. Gegründet 1928, ist die D.A.S. heute in 16 europäischen Ländern und in Südkorea aktiv. Die Marke D.A.S. steht für die erfolgreiche Einführung der Rechtsschutzversicherung in verschiedenen Märkten. Elf Millionen Kunden vertrauen der Marke D.A.S. und ihren Experten in Fragen rund ums Recht. 2009 erzielte die Gesellschaft Beitragseinnahmen in Höhe von 1,1 Mrd. Euro.
Die D.A.S. ist der Spezialist für Rechtsschutz der ERGO Versicherungsgruppe und gehört damit zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger. Mehr unter www.das.de




PresseKontakt / Agentur:

HARTZKOM
Katja Rheude
Anglerstr. 11
80339
München
das(at)hartzkom.de
0899984610
http://www.hartzkom.de



Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 14.09.2010 - 10:31 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 257114
Anzahl Zeichen: 2268

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Anne Kronzucker
Stadt:

München


Telefon: 089 6275-1382

Kategorie:

Politik & Gesellschaft


Meldungsart:
Anmerkungen:


Diese Pressemitteilung wurde bisher 406 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Die D.A.S. informiert: Urteile in Kürze - Arbeitsrecht"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

D.A.S. Rechtsschutzversicherung (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Die D.A.S. informiert: Urteile in Kürze - Mietrecht ...

Mietspiegel beziehen sich jeweils auf eine Gemeinde. Sie zeigen, welche Mieten für unterschiedliche Wohnungsarten üblich sind. Mietspiegel sind ein gesetzlich anerkanntes Begründungsmittel für Mieterhöhungen. Der D.A.S. zufolge hat nun das Amtsg ...

Alle Meldungen von D.A.S. Rechtsschutzversicherung


 

Werbung



Facebook

Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z