Greenpeace klagt auf Stilllegung des AKW Kruemmel/Roettgen will privates Klagerecht gegen Atommeiler

Greenpeace klagt auf Stilllegung des AKW Kruemmel/Roettgen will privates Klagerecht gegen Atommeiler kuenftig abschaffen

ID: 257220

Greenpeace klagt auf Stilllegung des AKW Kruemmel/Roettgen will privates Klagerecht gegen Atommeiler kuenftig abschaffen



(pressrelations) -
Hamburg, 14. 09. 2010 - Greenpeace hat heute beim zustaendigen Oberverwaltungsgericht in Schleswig Untaetigkeitsklage gegen die Atomaufsicht Schleswig-Holstein eingereicht. Die Atomaufsicht hat bisher nicht fristgerecht auf den Antrag der Umweltorganisation auf Widerruf der Betriebsgenehmigung fuer das Atomkraftwerk Kruemmel reagiert. Der Reaktor in Kruemmel ist nicht gegen den Aufprall eines grossen Passagierflugzeugs geschuetzt, der einen schweren Atomunfall ausloesen koennte. Gemeinsam mit Anwohnern macht Greenpeace daher von einem Klagerecht Gebrauch, das Bundesumweltminister Norbert Roettgen (CDU) kuenftig abschaffen will.

Greenpeace fordert erneut, den Reaktor in Kruemmel sofort stillzulegen.

"Kruemmel gehoert zu den gefaehrlichsten Reaktoren Deutschlands. Nach den Plaenen von Schwarz-Gelb soll es bald nicht mehr moeglich sein, gegen solch riskante Atommeiler zu klagen. Minister Roettgen muss dieses Gesetz stoppen. Es liegt in seiner Verantwortung, hoehere Sicherheitsanforderungen fuer Atomreaktoren durchzusetzen und sich fuer die Sicherheit der Menschen einzusetzen", sagt Tobias Riedl, Atomexperte bei Greenpeace. "Roettgen muss sich entscheiden, ob er Umweltminister oder Atomminister sein will."

Bundesregierung hebelt Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aus Greenpeace liegt der Regierungsentwurf einer geplanten Novelle des Atomgesetzes (AtG) vor. Laut Paragraph 7d, Absatz 1, sollen Flugzeugabstuerze kuenftig als erweitertes "Restrisiko" gelten. Eine Klagemoeglichkeit fuer betroffene Dritte wird ausdruecklich ausgeschlossen.

Damit hebelt die schwarz-gelbe Bundesregierung ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 2008 aus. Das Gericht hatte betroffenen Buergern ein Klagerecht gegen den Betrieb eines Atomkraftwerkes eingeraeumt und einen Flugzeugabsturz nicht mehr als "Restrisiko" eingestuft. So entschied auch das Oberverwaltungsgericht Lueneburg im Juni dieses Jahres.

Greenpeace klagt gemeinsam mit Anwohnern auf Widerruf der Betriebsgenehmigung fuer fuenf weitere Atommeiler, die unzureichend gegen den Aufprall eines Flugzeugs geschuetzt sind: Biblis A und B, Brunsbuettel, Isar 1 und Philippsburg 1. "Diesen Buergern soll nun einfach die gesetzliche Grundlage entzogen werden, sich gegen die drohenden Gefahren der Atomkraft zu wehren", sagt Riedl.



Das AKW Kruemmel ist ebenso wie die sieben aeltesten Meiler besonders schlecht gegen Flugzeugabstuerze oder Terroranschlaege aus der Luft gesichert. Eine von Greenpeace erstellte Ausbreitungsrechnung zeigt, dass im Falle eines schweren Reaktorunfalls das Hamburger Stadtgebiet innerhalb von drei Stunden evakuiert werden muesste. Auch die Bevoelkerung in Teilen Niedersachsens, Schleswig-Holsteins und Mecklenburg-Vorpommerns waere unmittelbar gefaehrdet. Kruemmel geht laut dem Betreiber Vattenfall im Jahr 2011 wieder ans Netz und soll nach dem Willen der schwarz-gelben Bundesregierung noch mehr als 20 Jahre lang laufen.


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Datum: 14.09.2010 - 11:46 Uhr
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