Die Kfz-Versicherung und die Anrechnung der unfallfreien Jahre
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Bei einem Wechsel der Autoversicherung ist es wichtig, auch auf den Nachweis der unfallfreien Jahre zu achten, damit es den Schadensfreiheitsrabatt auch bei der neuen Versicherung gibt!
Dieser Rabatt wird angerechnet auf den Grundtarif für die Kfz-Versicherung und macht diese dann günstiger. Damit es jedoch zu einer Anrechnung der unfallfreien Jahre kommt, müssen diese auch nachgewiesen werden. Solange man beim selben Versicherungsunternehmen bleibt, ist dies auch kein Thema. Der Versicherer merkt ja von selbst, ob Schäden über die abgeschlossene Kfz-Versicherung gemeldet werden und der Schadensfreiheitsrabatt damit sinkt – oder ob er von unfallfreiem Jahr zu unfallfreiem Jahr weiter ansteigt.
Anders liegt der Fall jedoch, wenn ich zu einer anderen Kfz-Haftpflicht wechseln möchte. Da der Schadensfreiheitsrabatt nicht automatisch übertragen werden kann, benötige ich als Fahrzeughalter einen entsprechenden Nachweis über die unfallfreie Zeit. Diesen Nachweis muss ich bei meiner bisherigen Kfz-Versicherung anfordern, und dies möglichst rechtzeitig vor Beginn der Laufzeit des neuen Versicherungsvertrages. Denn sonst wird die neue Versicherung in der Regel keinen Schadensfreiheitsrabatt gewähren, weil erzählen kann man sonst viel wie lange man angeblich unfallfrei gefahren sei.
Sobald der Nachweis über die unfallfreie Zeit bei der neuen Kfz-Versicherung vorliegt, kann diese dann die Einstufung für den Versicherungsbeitrag vornehmen und einen Schadensfreiheitsrabatt berechnen. Hierbei ist immer aber immer wieder auch eines zu beachten: Der Rabatt für die unfallfreien Jahre ist nicht vom Gesetzgeber vorgeschrieben, er muss also auch nicht gewährt werden. Deshalb ist der Nachweis der bisherigen Versicherung so wichtig, damit dieser zur Vorlage bei der neuen Autoversicherung eingereicht werden kann. Hat die neue Versicherung den Nachweis, wird in der Regel auch ein Schadensfreiheitsrabatt gewährt.
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Datum: 14.09.2010 - 17:57 Uhr
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