DGAP-News: iQ Power AG: Details zur Wandelschuldverschreibung

DGAP-News: iQ Power AG: Details zur Wandelschuldverschreibung

ID: 257795
(firmenpresse) - iQ Power AG / Schlagwort(e): Kapitalmaßnahme

15.09.2010 07:46
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iQ Power AG: Details zur Wandelschuldverschreibung

- Umfang von EUR 6,45 Mio. (aufgeteilt in drei Tranchen von jeweils bis
zu EUR 2,15 Mio.)

- Zeichnungsfrist der ersten Tranche: 20. September bis 4. Oktober 2010

- Wandlungspreis von 0,108 Euro; Stückelung EUR 500

- Finanzmittel dienen für Investitionen zur Ertragssteigerung

Zug/Schweiz, 15. September 2010 - Die iQ Power AG (ISIN: CH0020609688,
WKN: A0DQVL, Symbol: IQPB), Entwickler und Vermarkter von
umweltfreundlichen und technologisch führenden Starterbatterien für
Kraftfahrzeuge, gibt die detaillierten Ausgestaltungsmodalitäten und
Bedingungen der am 13. August angekündigten Wandelschuldverschreibung
bekannt.

Der Verwaltungsrat der iQ Power AG hat durch die Beschlüsse vom 12. und 27.
August sowie vom 10. September 2010 die Rahmenbedingungen der
Wandelschuldverschreibung festgelegt. Der Umfang beläuft sich auf insgesamt
maximal EUR 6,45 Mio. und ist eingeteilt in drei Tranchen von jeweils
maximal bis zu EUR 2,15 Mio. Die Stückelung der Wandelschuldverschreibung
beträgt EUR 500 oder ein Mehrfaches davon und wird nominal ausgegeben. Der
Wandlungspreis beträgt 0,108 Euro. Dementsprechend kann eine
Wandelobligation von EUR 500 in 4.629 Namenaktien der Gesellschaft mit
einem Nominalwert von CHF 0,03 gewandelt werden.

Die Wandelschuldverschreibung wird den bestehenden Aktionären mit einem
Vorwegzeichnungsrecht angeboten. Bei der angebotenen Stückelung von EUR 500
und einer eingetragenen Aktienanzahl von 383.609.653 ergibt dies in der
ersten Tranche (in Höhe von EUR 2,15 Mio.) eine Anzahl von 4.300
Wandelobligationen (EUR 2.150.000 geteilt durch EUR 500). Das bedeutet,


dass die Aktionäre für jeweils 89.212 Namenaktien (383.609.653 Aktien
geteilt durch 4.300 Wandelobligationen) der Gesellschaft jeweils eine
Wandelobligation im Betrag von EUR 500 zum Zeichnungspreis von EUR 500
zeichnen können.

Die Zeichnungsfrist für die erste Tranche läuft vom 20. September bis zum
4. Oktober 2010. Massgeblich für die Berechnung der Anzahl der den
Aktionären zustehenden Vorwegzeichnungsrechte ist deren Bestand an
Namenaktien am 17. September 2010 nach Börsenschluss. Ein börslicher Handel
für die Vorwegzeichnungsrechte findet nicht statt. Der Verwaltungsrat ist
ermächtigt, eventuelle aufgrund des Vorwegzeichnungsrechtsangebotes
nichtbezogene Wandelobligationen zu denselben Bedingungen während der
Vorwegzeichnungsfrist interessierten Investoren im Rahmen einer
Privatplatzierung anzubieten.

Diejenigen Wandelschuldverschreibungsgläubiger, welche bis zum 15. Dezember
2010 sämtliche von ihnen in der ersten Tranche der
Wandelschuldverschreibung gezeichneten Wandelobligationen in Namenaktien
der Gesellschaft gewandelt haben, können vom 3. Januar 2011 bis zum 17.
Januar 2011 mittels dem unter www.iqpower.com abrufbaren Formular
Wandelobligationen der zweiten Tranche der Wandelschuldverschreibung von
maximal EUR 2,15 Mio. zeichnen, wobei sie in jedem Fall nur Anspruch auf so
viele Wandelobligationen haben, wie sie in der ersten Tranche der
Wandelschuldverschreibung gezeichnet haben.

Diejenigen Wandelschuldverschreibungsgläubiger, welche bis zum 15. Dezember
2011 sämtliche von ihnen in der zweiten Tranche der
Wandelschuldverschreibung gezeichneten Wandelobligationen in Namenaktien
der Gesellschaft gewandelt haben, können vom 3. Januar 2012 bis zum 17.
Januar 2012 mittels dem unter www.iqpower.com abrufbaren Formular
Wandelobligationen der dritten Tranche der Wandelschuldverschreibung von
maximal EUR 2,15 Mio. zeichnen, wobei sie in jedem Fall nur Anspruch auf so
viele Wandelobligationen haben, wie sie in der zweiten Tranche der
Wandelschuldverschreibung gezeichnet haben.

Sämtliche Wandelobligationen können bis einschließlich 31. Oktober 2013 mit
Wirkung jeweils zum letzten Bankarbeitstag in der Schweiz jedes ersten
Kalendermonats im Quartal sowie zusätzlich mit Wirkung zum 15. Dezember
2010 und 15. Dezember 2011 gewandelt werden. Der Zins der
Wandelschuldverschreibung beträgt 3% p.a. und wird jeweils per Jahresende
abgerechnet und bis spätestens zum 15. Januar des folgenden Jahres bezahlt.
Am Ende der Laufzeit der Wandelschuldverschreibung (31. Dezember 2013) wird
der Zins per diesem Zeitpunkt abgerechnet und sämtliche nicht gewandelten
Wandelobligationen werden zurückbezahlt. Die Zinszahlungen sowie die
Rückzahlungen der nicht gewandelten Wandelobligationen haben bis spätestens
10. Januar 2014 zu erfolgen. Die Möglichkeit einer vorzeitigen Rückzahlung
der Wandelschuldverschreibung durch die Gesellschaft ist ausgeschlossen.

Die neuen Finanzmittel, die der Gesellschaft durch Begebung der
Wandelschuldverschreibung zufließen, sollen in erster Linie für
Investitionen zur Ertragssteigerung verwendet werden. Daher werden mögliche
Investitionen im Bereich Blei-Recycling geprüft. Preisschwankungen beim
Blei, Hauptkostenanteil bei der Produktion von Batterien, könntenüber ein
Engagement im Bereich des Blei-Recyclings besser abgefangen und die Kosten
gesenkt werden. Darüber hinaus ließe sich durch Investitionen in Anlagen
zur Batterieformatierung, die einen der letzten Schritte in der
Prozesskette der Batterieherstellung darstellt, die Tagesproduktion erhöhen
und somit die Gesamtkapazität der iQ Power AG steigern.

Weiterführende Informationen zur Wandelschuldverschreibung entnehmen Sie
bitte dem Emissionsprospekt vom 15. September, der auf der Homepage der
Gesellschaft unter www.iqpower.com abrufbar ist.

Der VerwaltungsratÜber iQ POWER

Die iQ POWER AG ist Entwickler und Anbieter neuartiger Starterbatterien für
Kraftfahrzeuge. Die Produkte sind technologisch führend, zeichnen sich aus
durch höhere Effizienz, sind umweltfreundlich und leichter. Das Unternehmen
entwickelte unter anderem die erste durch Software gesteuerte, intelligente
Autobatterie der Welt. Ergänzt wird das Spektrum der Aktivitäten durch
Industriebatterien sowie Systemlösungen für elektrisches Energiemanagement
in Fahrzeugen.

Operativer Teil des Unternehmens ist die iQ POWER GmbH in Chemnitz. Sie ist
100%ige Tochter der iQ POWER AG mit Sitz in Zug (Schweiz). Als
Aktiengesellschaft ist die iQ POWER AG börsennotiert. Die Wertpapiere des
Unternehmens werden am Geregelten Markt (General Standard) der Deutschen
Börse Frankfurt gehandelt, im Freiverkehr an den Börsenplätzen Berlin,
Düsseldorf, München und Stuttgart sowieüber XETRA (ISIN: CH0020609688,
WKN: A0DQVL, IQPB).



Kontakt:
Unternehmenskontakt:
iQ Power AG
Metallstraße 9
CH-6304 Zug
Tel.: +41(0)417680363
Fax: +41(0)417680368
info@iqpower.com
www.iqpower.com

Investor Relations Kontakt:
GFEI Aktiengesellschaft
Hamburger Allee 26-28
60486 Frankfurt am Main
Tel: +49(0)69 74 30 37 00
Fax: +49(0)69 74 30 37 22
iQPower@gfei.de
www.gfei.de




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Sprache: Deutsch
Unternehmen: iQ Power AG
Metallstrasse 9
6304 Zug
Schweiz
Telefon: +41 41 7680360
Fax: +41 41 768 03 68
E-Mail: investor-relations@iqpower.com
Internet: www.iqpower.com
ISIN: CH0020609688
WKN: A0DQVL
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt; Freiverkehr in München,
Düsseldorf, Berlin, Stuttgart

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Datum: 15.09.2010 - 07:46 Uhr
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