Bürgerrechtliche Bedenken gegen De-Mail: Kein ausreichender Schutz der Privatsphäre gegeben

Bürgerrechtliche Bedenken gegen De-Mail: Kein ausreichender Schutz der Privatsphäre gegeben

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Bürgerrechtliche Bedenken gegen De-Mail: Kein ausreichender Schutz der Privatsphäre gegeben



(pressrelations) -
Berlin ? Mit der De-Mail will das Bundesinnenministerium eigenen Angaben zufolge die 'nicht-anonyme und sichere elektronische Kommunikation zum Normalfall' werden lassen. 'Zum Normalfall wird aber eher, dass Strafverfolgungs- und Sicherheitsbehörden besonders vertrauliche Kommunikation, die heute aus gutem Grund noch vorwiegend postalisch oder möglichst anonym abgewickelt wird, ohne richterlichen Beschluss einsehen beziehungsweise mitlesen können', erklärt Rene Zoch, 2. Vorsitzender von 'no abuse in internet' (naiin). Die gemeinnützige Nichtregierungsorganisation, getragen von der Netzgemeinde und Internet-Wirtschaft, sieht in dem vorliegenden Gesetzesentwurf zur De-Mail die Bürgerrechte nicht ausreichend berücksichtigt.

'Der Schutz der Privatsphäre scheint den politisch Verantwortlichen immer nur dann wichtig zu sein, wenn es um den Datenschutz in der Privatwirtschaft geht. Geht es aber um staatliche Eingriffe, scheint dieser offenbar keine große Rolle mehr zu spielen', kritisiert der stellvertretende naiin-Vorsitzende. In der Tat dürfte den Wenigsten der Hunderttausenden Bürger, die sich bisher im Rahmen der seit Anfang Juli laufenden Vorregistrierungsphase ihre persönliche De-Mail-Adresse gesichert haben, bewusst sein, dass die De-Mail-Anbieter auf Anfrage der Strafverfolgungsbehörden ihre Nutzernamen samt Passwörter herausgeben müssen. Ein Richter bleibt außen vor.

Sogar private Dritte können auf einfachem Wege - zum Teil sensible - persönliche Daten von einem De-Mail-Nutzer bei den Anbietern anfordern: Hierzu zählen neben dem vollständigen Namen und die Anschrift auch das Geburtsdatum. 'Die beteiligten Internet-Anbieter werden auch bei der De-Mail in die unangenehme Rolle des Hilfssheriffs gedrängt. Sie haben keine Gewissheit darüber, ob die Anfragen seitens der Strafverfolgungsbehörden und Geheimdienste im Einzelnen überhaupt durch hinreichende Verdachtsmomente gerechtfertigt sind', so Zoch.

naiin fordert daher deutliche Nachbesserungen am 'De-Mail-Gesetz'. Zum einen sollte der Zugriff auf die Kommunikationsinhalte durch Strafverfolgungs- und Sicherheitsbehörden unter richterlichen Vorbehalt gestellt werden. Zum anderen sollten private Dritte nicht ohne Weiteres sensible, personenbezogene Daten zu De-Mail-Nutzern anfordern können. Außerdem dürfe niemand gezwungen werden, De-Mail zu nutzen. Dies sei beispielsweise dann der Fall, wenn Behörden und Unternehmen künftig die Angabe einer De-Mail-Adresse zur Nutzungsvoraussetzung für Dienste und Leistungen machen sollten.




'Es ist wichtig, dass im Gesetz klargestellt wird, dass sich kein Nachteil daraus ergeben darf, wenn Internet-Nutzer der De-Mail andere, etablierte Kommunikationsmittel vorziehen', so Zoch. Die anonyme Kommunikation im Internet, die einen nennenswerten Beitrag zu Meinungs- und Informationsfreiheit leistet, dürfe durch die Einführung der De-Mail nicht diskriminiert werden.

Weitere Informationen unter www.naiin.org

Über naiin

naiin - no abuse in internet (Aussprache: 'nein') wurde am 18. August 2000 von Vertretern der Zivilgesellschaft, Internet-Wirtschaft und Politik gegründet. Als gemeinnützige Nichtregierungsorganisation setzt sich naiin seitdem weltweit gegen alle Formen der Online-Kriminalität sowie für die Stärkung von Bürgerrechten und für einen verbesserten Verbraucher- und Datenschutz im Internet ein. Dabei ist naiin dank seiner gemeinsam von Netzgemeinde und Internet-Wirtschaft finanziell getragenen Struktur so einzigartig wie unabhängig. So unterstützen weltweit bereits zahlreiche Unternehmen und zahllose Verbraucher die Organisation.

naiin betreibt eine der weltweit größten Internet-Beschwerdestellen, bei der Nutzer illegale Inhalte, auf die sie im Internet zufällig gestoßen sind, beanstanden können. In seinen Eigenschaften als Selbstregulierungs- sowie Verbraucherschutzorganisation geht naiin den eingehenden Beschwerden nach und ergreift technische sowie juristische Maßnahmen gegen rechtswidrige Inhalte und deren Urheber. Dabei arbeitet naiin weltweit mit Internet-Diensteanbietern - so genannten Providern - und mit Strafverfolgungsbehörden zusammen. In Deutschland ist die Beschwerdestelle für illegale Internet-Inhalte direkt unter www.beschwerdestelle.deerreichbar.

Internet: www.naiin.org


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Datum: 16.09.2010 - 12:16 Uhr
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