Urteil wegen Ermordung eines Säuglings durch

Urteil wegen Ermordung eines Säuglings durch

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Urteil wegen Ermordung eines Säuglings durch



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Kindesmutter ist rechtskräftig

Das Landgericht Kassel hatte im ersten Rechtsgang die Angeklagte wegen fahrlässiger Tötung zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten verurteilt. Auf die Revision der Staatsanwaltschaft hatte der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 24. November 2008 das landgerichtliche Urteil wegen einer nicht fehlerfreien Beweiswürdigung aufgehoben und die Sache zur näheren Prüfung des Vorliegens eines vorsätzlichen Tötungsdeliktes an das Landgericht Kassel zurückverwiesen.

Auf Grund der neuen Verhandlung hat das Landgericht mit Urteil vom 12. Februar 2010 die Angeklagte wegen Mordes zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt. Nach den Feststellungen des Gerichts entschloss sich die Angeklagte schon während der Schwangerschaft, die sie vor ihrem Lebensgefährten und ihrer Familie geheim hielt, das Kind nach der Geburt zu töten, da es sie bei der Ausübung ihrer Hobbys stören würde und ein Kind nicht zu ihrer Lebensplanung passte. Am 13.10.2007 brachte die Angeklagte im Krankenhaus Fritzlar ? wo sie falsche Personaldaten angab ? durch Kaiserschnitt einen gesunden Säugling zur Welt. Am nächsten Morgen verließ sie gegen ärztlichen Rat unter einem Vorwand mit dem Kind das Krankenhaus. Kurz danach erstickte sie auf eine vom Landgericht nicht mehr aufklärbare Weise den Säugling, legte ihn in einen Pappkarton und steckte den Karton in einen Müllsack, den sie im Kofferraum ihres PKW ablegte.

Das Landgericht hat dies als Mord aus niedrigen Beweggründen bewertet, da die Angeklagte sich mit der Tötung des Kindes die unbeeinträchtigte Verfolgung ihrer Freizeitinteressen, insbesondere der Hundezucht und der Jagd, ermöglichen wollte.

Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die auf die Sachrüge gestützte Revision der Angeklagten als unbegründet verworfen, da die Nachprüfung des Urteils keinen Rechtsfehler zu deren Nachteil ergeben hat. Die Verurteilung ist damit rechtskräftig.



Beschluss vom 8. September 2010 ? 2 StR 316/10

LG Kassel ? Urteil vom 12. Februar 2010 ? 1 (6) Ks 2630 Js 37956/07

Karlsruhe, den 16. September 2010


Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501

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Datum: 16.09.2010 - 18:16 Uhr
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