Klöckner: Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz bestätigt Verfassungsmäßigkeit der Weinabgabe
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Klöckner: Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz bestätigt Verfassungsmäßigkeit der Weinabgabe
"Das OVG hat die besondere Situation der deutschen Weinwirtschaft richtig eingeschätzt und bewertet. Die Entscheidung festigt sowohl für den Deutschen Weinfonds als auch für die Weinwerbungen in den Anbaugebieten des Landes Rheinland-Pfalz die Basis für die künftige Arbeit", sagte Klöckner. Die Entscheidung des OVG folgt in allen wesentlichen Punkten der Argumentation des Deutschen Weinfonds und des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. Sie bestätigt die Notwendigkeit der Abgabenerhebung und die Verwendung der Mittel für den gesetzlich vorgeschriebenen Zweck, deutsche Weine im In- und Ausland zu fördern.
"Die Entscheidung sollte der Weinwirtschaft ein Ansporn sein, sich solidarisch zu verhalten und die Arbeit dieser Einrichtungen weiter zu unterstützen. Die deutsche Weinwirtschaft braucht eine schlagkräftige Gemeinschaftseinrichtung", betonte Klöckner.
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Datum: 16.09.2010 - 18:46 Uhr
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