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DGAP-News: Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.: SdK organisiert rechtlichen Widerstand auch im Falle von Eurohypo-Hybridanleihen

ID: 259570
(firmenpresse) - Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. / Schlagwort(e): Stellungnahme

17.09.2010 10:40
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SdK organisiert rechtlichen Widerstand auch im Falle von
Eurohypo-Hybridanleihen
Ausfall der Zinszahlung ist laut Prüfung der SdK rechtswidrig

Die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. (SdK) hält den Ausfall der
Zinszahlungen für das Geschäftsjahr 2009 auf von der Eurohypo Gruppe
emittierte Hybridanleihen für rechtswidrig. Ferner ist aus Sicht der SdK
die Verlustbeteiligung der betreffenden Anleihen nicht rechtens. Die
wirtschaftliche Bedeutung ist erheblich, da das Nominalvolumen aller
betroffenen Anleihen 900 Mio. Euro beträgt. Die Summe der nicht gezahlten
Zinsen beläuft sich auf ca. 49 Mio. Euro.

Bei folgenden Anleihen wurden die Zinsen nicht gezahlt:

- Eurohypo Capital Funding Trust I EO-FLR Trust Preferred Securities 03
(13/Und.), WKN 542376

- Eurohypo Capital Funding Trust II EO-FLR Trust Preferred Securities 05
(11/Und.), WKN A0DZJZ.

Die Rechtslage ist - wie gleich untenstehend noch einmal ausgeführt -
analog wie bei einigen Genussscheinen der Eurohypo AG, in deren Fall die
SdK bereits Klage eingereicht hat. Da die Anleihenüber ein
Finanzierungsvehikel in den USA begeben worden sind, muss aus Sicht der SdK
die Durchsetzung der Ansprüche in den USA verfolgt werden. Dies bietet aus
der Sicht der betroffenen Anleger neben zahlreichen Schwierigkeiten auch
erweiterte Chancen der rechtlichen Durchsetzung.

Die SdK organisiert für die betroffenen Anleger umfassende Hilfsmaßnahmen:

1. Schritt:

Wir stellen Mitgliedern der SdK ein Musterschreiben in englischer Sprache
zur Verfügung, mit dem die Zinsen - die längst fällig sind und bereits
gezahlt werden hätten müssen - bei der Emittentin der Hybridanleihen in den


USA angemahnt werden können. Dies ist aus unserer Sicht eine Voraussetzung,
um später rechtliche Schritte einleiten zu können.

2. Schritt:

Die SdK befindet sich aktuell in Gesprächen, um einen Klageweg in den USA
für ihre Mitglieder zu organisieren, auf dem betroffene
Hybridanleiheninhaber ihre Rechte kompetent geltend machen und dabei ihr
Kostenrisiko möglicherweise wesentlich reduzieren können.

3. Schritt:

Die SdK prüft, ob den Betroffenen eventuell ein außerordentliches
Kündigungsrecht zusteht, mit der Folge, dass eventuell der gesamte
ursprüngliche Nominalwert (ohne Verlustbeteiligung) zurückgefordert werden
könnte.

Im Einzelnen:

Die Eurohypo AG lässt unter Berufung auf die Verluste der Eurohypo AG im
vergangenen Geschäftsjahr 2009 die Zinszahlung für die genannten
Hybridanleihen ausfallen. Das ist aus Sicht der SdK jedoch rechtswidrig:
Die Eurohypo AG kann nämlich gar keine für die Hybridanleiheninhaber
relevanten Verluste erwirtschaften. Die SdK ist der Auffassung, dass für
die oben genannten Hybridanleihen unter anderem aufgrund des bestehenden
Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages mit ihrer Konzermutter, der
Commerzbank Inlandsbanken Holding GmbH, einer 100%-Tochtergesellschaft der
Commerzbank AG, ein Anspruch auf Zahlung der Zinsen für das Geschäftsjahr
2009 besteht. Ein Bilanzverlust kann nämlich bei Bestehen eines
Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages rechtslogisch gar nicht mehr
entstehen. Das Bilanzergebnis ist vielmehr stets gleich Null. Angesichts
der Gestaltbarkeit der Geschäftsvorfälle einer in dieser Weise beherrschten
Gesellschaft ist dieses nicht nur formal richtig, sondern folgt auch
zwingend aus dem Schutzbedürfnis der Anleger.

Die Eurohypo AG selbst war für das Geschäftsjahr 2008 offensichtlich
derselben Rechtsauffassung: Während für dieses Jahr trotz eines vor
Verlustausgleich entstandenen Jahresfehlbetrages die Zinszahlungen
geleistet wurden,änderte die Eurohypo für das Geschäftsjahr 2009 völligüberraschend ihre Praxis. Das müssen und sollten die Inhaber der
Eurohypo-Hybridanleihen nicht hinnehmen.

Service für SdK-Mitglieder

Betroffenen SdK-Mitgliedern stellen wir auf Anfrage das Musterschreiben zur
Anforderung der Zinsen (siehe 1. Schritt oben) auf dem Postweg zur
Verfügung. Weiter halten wir Sie in Bezug auf die Schritte 2 und 3 auf dem
Laufenden.

Für Rückfragen wenden sich SdK-Mitglieder an die SdK-Geschäftsstelle:
Telefonnummer 089 - 20 20 846-0 oder E-Mail: info@sdk.org.

München, 17. September 2010

Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger

Hinweis: Die SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. hält
Finanzinstrumente des Emittenten.



Kontakt:
Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
Maximilianstr. 8
80539 München
Tel: 089 / 2020846-0
Fax: 089 / 2020846-10
E-Mail: info@sdk.org

Pressekontakt:
Lars Labryga
Tel: 089 / 2020846-28
E-Mail: labryga@sdk.org




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Datum: 17.09.2010 - 10:40 Uhr
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