WAZ-Zeitungen wenden Vergütungsregeln für Freie an

WAZ-Zeitungen wenden Vergütungsregeln für Freie an

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WAZ-Zeitungen wenden Vergütungsregeln für Freie an



(pressrelations) -
Berlin, 17.09.2010 - Die zur WAZ-Mediengruppe gehörenden Titel Westdeutsche Allgemeine Zeitung, Westfälische Rundschau, Neue Rhein/Neue Ruhr Zeitung und Westfalenpost wenden jetzt die Gemeinsamen Vergütungsregeln für Freie an. Die vom DJV und von der dju in ver.di mit den Tageszeitungsverlegern vereinbarten Regelungen wirken sich damit auch auf die zahlreichen freien Journalistinnen und Journalisten aus, die für die Titel der WAZ-Gruppe schreiben. Voraussetzung ist, dass die Freien ihre hauptberufliche Tätigkeit nachweisen. Das kann mit dem Presseausweis und einem Einkommensnachweis oder der KSK-Bestätigung geschehen. Der DJV rät den Freien, dass sie in Absprache mit dem DJV-Landesverband Nordrhein-Westfalen auf die WAZ-Titel zugehen. Die Gemeinsamen Vergütungsregeln können rückwirkend zum 1. Februar geltend gemacht werden.

"Ich freue mich, dass mit der WAZ-Mediengruppe einer der größten Zeitungsverlage in Deutschland den Stellenwert der Gemeinsamen Vergütungsregeln anerkennt", sagte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken. "Die Vergütungsregeln bilden für die Freien wie für die Chefredaktion die verlässliche Grundlage der Zusammenarbeit."

Die Gemeinsamen Vergütungsregeln wurden von den Gewerkschaften DJV und dju in ver.di in sechsjährigen Verhandlungen mit dem Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger ausgehandelt. Sie legen Honorarrahmen für Textgattungen in Zeitungen fest und regeln die Zweit- und Mehrfachverwertung von Artikeln.


Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit:
Hendrik Zörner

Bei Rückfragen: Tel. 030/72 62 79 20, Fax 030/726 27 92 13
Sie finden unsere Pressemitteilung auch unter www.djv.de

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Datum: 17.09.2010 - 19:16 Uhr
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