Luftfrachtausfuhr: 25.000 Euro Bußgeld für nicht erfolgte Zollbeschau

Luftfrachtausfuhr: 25.000 Euro Bußgeld für nicht erfolgte Zollbeschau

ID: 260508
Luftfrachtausfuhr: 25.000 Euro Bußgeld für nicht erfolgte ZollbeschauLuftfrachtausfuhr: 25.000 Euro Bußgeld für nicht erfolgte Zollbeschau

(firmenpresse) - 20. September 2010 (newshub.de) - Bad Homburg. Vom Zoll angeordnete, aber nicht durchgeführte Zollkontrollmaßnahmen am Ausgang kommen Luftfrachtspediteuren an deutschen Flughäfen teuer zu stehen. Hierauf weist die Kewill GmbH hin. Die Ausgangszollämter achten nach Mitteilung der Zollsoftwarespezialistin jetzt exakt darauf, dass die Sendungen gestellt und rechtskonform abgefertigt werden, so lange sie sich im Zollgebiet der Flughäfen befinden. Wobei im seit 1. Juli 2009 obligatorischen Automated Export System (AES) vor allem angeordnete Zollbeschauen den Speditionen häufig Probleme bereiteten. Denn bei nicht rechtzeitiger Erkennung einer derartigen Zollkontrollmaßnahme bestehe die Gefahr, dass die Ware nach Anlieferung beim Handlingagenten schon auf dem Weg in ein Drittland sei.

Deutsche Exporteure seien in derartigen Fällen vom Zoll mehrfach mit Strafen in Höhe von bis zu 25.000,-- EUR belegt worden. Die Bußgeldbescheide hätten sie dann an die verantwortlichen Spediteure, Handlingagenten und Fluggesellschaften weitergereicht.

Die von Kewill mittlerweile an allen deutschen Flughäfen verfügbaren Air Cargo Pool-Terminals bieten nach Mitteilung des Unternehmens mehrere Möglichkeiten, um angeordnete Zollbeschauen eindeutig zu erkennen und Bußgelder zu vermeiden:

- Rotes Licht an den ACP-Terminals (Ampelfunktion).

- Rotes Licht bei der Online-Statusabfrage im Internet. Viele Handlingagenten nutzen diese bequeme Funktion der Statusabfrage mittlerweile auch zur Überprüfung der angelieferten Ware an den Flughäfen.

- Der Air Cargo Pool versendet Status-Nachrichten an die Handlingagenten, diese können damit eine Freigabe durch die Zollämter überwachen.



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