Urteil wegen 'Ehrenmord' in Schweinfurt rechtskräftig
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Urteil wegen "Ehrenmord" in Schweinfurt rechtskräftig
Das Landgericht hat die Tat des Angeklagten als Mord gemäß § 211 StGB gewertet und das Vorliegen von zwei Mordmerkmalen ? Heimtücke und niedrige Beweggründe ? angenommen. Zudem hat es eine verminderte Schuldfähigkeit wegen eines Affektes bei Beginn der Tathandlungen verneint. Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofes hat die hiergegen gerichtete Revision des Angeklagten, mit der er eine Verletzung formellen und materiellen Rechts geltend gemacht hat, als offensichtlich unbegründet verworfen (§ 349 Abs. 2 StPO). Das Urteil des Landgerichts Schweinfurt ist damit rechtskräftig.
Beschluss vom 9. September 2010 ? 1 StR 376/10
Landgericht Schweinfurt ? Urteil vom 10. März 2010 ? 1 KLs 11 Js 6760/09
Karlsruhe, den 20. September 2010
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Datum: 20.09.2010 - 14:45 Uhr
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