Die Pferdehaftpflicht schützt den Pferdehalter vor kleinen und großen Schadensersatzforderungen

Die Pferdehaftpflicht schützt den Pferdehalter vor kleinen und großen Schadensersatzforderungen

ID: 261408

Pferde sind aus unserem Alltag nicht wegzudenken. Ob in der Freizeit oder beim Sport, für viele Menschen sind Pferde ein treuer Begleiter. Mit der Pferdehaftpflicht sind Ross und Reiter gut geschützt.



Die Pferdehaftpflicht schützt den Pferdehalter vor kleinen und großen SchadensersatzforderungenDie Pferdehaftpflicht schützt den Pferdehalter vor kleinen und großen Schadensersatzforderungen

(firmenpresse) - Ein kleiner Schaden, der durch ein Pferd verursacht wird, ist nichts Ungewöhnliches. Pferde sind große, aber schreckhafte Tiere und neigen zu unkontrollierbaren Reaktionen, besonders wenn sie sich subjektiv in einer Gefahrenlage befinden. Dieses kann der Pferdehalter oder derjenige, der mit dem Pferd gerade den Umgang hat, in der Regel nur schwer einschätzen. Nichts desto trotz steht im Schadensfall der Pferdehalter in der Haftung, wenn doch einmal etwas passiert ist. Um sich gegen die daraus resultierenden Schadensersatzforderungen zu schützen, gibt es die Pferdehaftpflicht.

Informationen zur Pferdehaftpflicht finden Sie hier: http://www.vergleichen-und-sparen.de/pferdehaftpflicht.html

An einem gemütlichen Sommerabend am Wochenende führt Sabine S. ihre Stute Penny aus dem Stall und möchte sie zum Paddock bringen, damit Penny noch ein wenig Auslauf bekommt. Dafür muss Sabine S. den Hof des Geländes überqueren, der aber wegen des großen Andrangs von Pferdefreunden und Reitern dicht zugeparkt ist. Sabine S. hält Penny knapp an der Leine, trotzdem lässt sich die folgende Situation nicht mehr vermeiden: Durch das Zuschlagen einer Fahrzeugtür erschrickt sich Penny heftig, bäumt sich auf und tritt mit den Vorderhufen auf die Motorhaube und den vorderen Kotflügel eines abgestellten Pkw. Der von einem Sachverständigen festgestellte Schaden beläuft sich auf rund 2.700 Euro, für die Sabine S. bzw. ihre Pferdehaftpflicht aufkommen wird.

Auch hier ist wieder die Situation gegeben, dass die Pferdehalterin zwar alles schon im Vorfeld versucht hat, eine Schadenssituation zu vermeiden, dennoch war das Zuschlagen der Fahrzeugtür nicht absehbar und trotzdem muss Sabine S. im Rahmen ihrer Haftungspflicht für den Schaden aufkommen.

Die beiden Ponys Fritzi und Ronny sind gemeinsam auf einer Weide untergebracht, wo sie friedlich grasen und sich die laue Frühlingsluft um die Nase wehen lassen. Aber an diesem Nachmittag reagiert Fritzi so gar nicht wohlwollend auf seinen Kumpel Ronny. Er fängt an ihn zu jagen und zu treten. Obwohl Fritzis Halter dieses mitbekommt, hat er keine Chance zum Eingreifen. Irgendwann gerät Ronny so in Panik, dass er in den Zaun rennt und sich am Stacheldraht verletzt. Durch den Schreck bewegt sich Ronny umso heftiger und reißt die bereits entstanden Wunde noch weiter auf. Die Folge ist ein Besuch beim Tierarzt, der die Wunde nähen und längerfristig versorgen muss. Die Kosten für die Heilbehandlung muss nun der Halter von Fritzi übernehmen, da sein Pony auf Ronny losgegangen ist. Auch hier können die Kosten von der Pferdehaftpflicht übernommen werden, sofern diese vorhanden ist.



Grundsätzlich lässt sich sagen, dass die Pferdehaftpflicht auch bei kleinen Schäden schon ihren Sinn hat. Denn auch schon ein kleiner Tritt kann einen Schaden von mehreren Tausend Euro verursachen. Kosten, für die der Pferdehalter zwingend aufkommen muss. Und ohne entsprechenden Versicherungsschutz kann die Verpflichtung zur Schadenswiedergutmachung eine finanziell schmerzhafte Angelegenheit werden.

Bildquelle: Waltraud Strobel, www.pixelio.de
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Datum: 21.09.2010 - 14:55 Uhr
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