Web-oholics auf dem Vormarsch?
US-Café-Ketten schaffen kostenloses WLAN wieder ab - gehen deutsche Gastronomen auch"vom Netz"?
Horrorszenario für die Gastronomie: Gäste sitzen stundenlang und surfen kostenlos im mobilen Web statt zu konsumieren. So genannte "Web-oholics" sind der Grund dafür, dass große amerikanische Café-Ketten ihr Gratis-WLAN-Netz abschalten. Ein Gastronom in San Francisco, dem Mekka der jungen IT-Branche, hat sein Café an den Wochenenden sogar zur WLAN-freien Zone erklärt. Für den Limburger Kneipier Walter Meloni geht das einen Schritt zu weit. "Kostenloses WLAN gehört bei uns mittlerweile zur Grundausstattung - genauso wie ein schneller und freundlicher Service. Damit der Internetzugang unser Kerngeschäft unterstützt und nicht torpediert, haben wir den Gratis-Zugang auf 60 Minuten beschränkt. Das gibt unseren Gästen genügend Zeit, um ein oder zwei Tassen Kaffee oder einen Mittagssnack zu sich zu nehmen. Da sind die monatlichen Kosten für unser WLAN schnell wieder reingeholt. Um die Wirtschaftlichkeit brauchen wir uns also keine Gedanken zu machen."
Free Wi-Fi als Gästemagnet
Daniel Blumenberg, Leiter Wholesale/Retail bei The Cloud Networks, hält den kompletten Ausstieg der Gastronomie aus der WLAN-Welt für nicht zielführend: "Wir ermöglichen es Restaurants und Cafés, den kostenlosen WLAN-Zugang zeitlich zu begrenzen. Damit löst sich das Problem der "Web-oholics", die nur wegen kostenfreiem Wi-Fi bleiben, von selbst. Das Ziel unserer Kunden in Deutschland ist es, mit dem Hotspot die Attraktivität ihres Lokals zu erhöhen und neue Zielgruppen zu gewinnen. Das gelingt ihnen nachweislich. Kochlöffel konnte beispielsweise den Anteil an männlichen Gästen ab 20 Jahren um fünf Prozent erhöhen und parallel zur Verweildauer den Konsum steigern. Und das bei lediglich einer Stunde kostenlosem WLAN-Zugang."
Ein kostenloser Zugang ist nicht alles
Es gibt jedoch einige Voraussetzungen, damit das Konzept aufgeht: Sicherheit, einfache Handhabung und eine zeitliche Begrenzung. The Cloud Networks bietet mit dem Produkt "Solo Wi-Fi" alles, was Gastronomen brauchen. Das Basis-Tarifmodell enthält für 14,90 Euro eine Stunde kostenfreien WLAN-Zugang für die Gäste. Die Zugangsdaten erhält der Enduser im Onlineservice durch eine SMS. Im Rahmen des Angebots übernimmt The Cloud den kompletten Betrieb des Hotspots und damit auch sämtliche Haftungsrisiken. Die Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass eine DSL Leitung vorhanden ist. Wenn der Zugang von besonders anspruchsvollen Gästen oder überwiegend von Geschäftsleuten genutzt wird, sollten der DSL-Zugang und das WLAN aus einer Hand kommen. Dies ist zum Beispiel beim Premium-Tarif der Fall. Mit einem zeitlich begrenzten WLAN-Zugang gelingt es Gastronomen, die Kundenfrequenz und -loyalität zu erhöhen - ohne dabei Tür und Tor für WLAN-"Schnorrer" zu öffnen.
Ca. 3.600 Zeichen
Tipps und Tricks für die Einführung von Public WLAN in der Gastronomie
1. Achten Sie auf ein zeitlich begrenztes kostenfreies WLAN-Angebot für Ihre Gäste - ohne besondere Belastungen der eigenen Kostenstruktur und Preiserhöhungen für Ihre Gäste.
2. Stellen Sie sicher, dass Ihr WLAN für alle Nutzer mit allen gängigen Endgeräten einfach zu bedienen ist - und für Sie keinen zusätzlichen Aufwand bedeutet.
3. Gewährleistet Ihr WLAN-System, dass bei Rechtsverletzungen nicht Sie als Anbieter, sondern der Verursacher haftet? Werden Nutzerdaten erhoben bzw. übernimmt Ihr Anbieter auch das Haftungsrisiko?
4. Achten Sie auf ein einfaches Authentifizierungskonzept für alle gängigen Endgeräte - für sensible Nutzer im besten Fall nur über die Mobilfunknummer ohne Angabe weiterer Daten.
5. Bieten Sie die optimale Bandbreite. Diese ist abhängig von Nutzern, Applikationen und Endgeräten.
6. Führen Sie Nutzer zu Ihrem Standort - durch werbewirksame Beschilderung und Hotspot-Listen /APPs auf Notebooks, Smartphones und in Navigationssystemen.
7. Ist Ihr Angebot für die Zukunft gerüstet? Die Anmeldung diverser, auch nicht mobilfunkfähiger, Endgeräte wie ipod oder MP3 Player sollte möglich sein. Auch steigt die Nachfrage nach neuen Applikationen wie Video on Demand, Video Conferencing, Online Radio, Gaming und Telefonie.
8. Wählen Sie einen WLAN-Provider, der nachweislich über Erfahrung in der Gastronomie verfügt.
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
The Cloud wurde 2003 mit Sitz in Großbritannien gegründet. Mit über 7.000 Standorten und mehr als 22.000 WLAN-Zugangspunkten in 17 Ländern ist The Cloud heute der größte unabhängige Anbieter für Public WLAN in Europa. Die Übernahme der GlobalAirNet AG (GANAG) Anfang 2008 machte das Unternehmen außerdem zu einem gefragten Premium-Anbieter von Breitband-Lösungen für die Hotel- und Konferenzbranche.
The Cloud bietet mobile Internetlösungen für Hotellerie, Gastronomie und Tagungszentren, Bürogebäude, Niederlassungen und Filialketten, Bahnhöfe, Flug- und Seehäfen, Sport- und Einkaufszentren, Gesundheitsbetriebe, öffentliche Einrichtungen und ganze Städte.
Mobile Internet User erhalten einen schnellen Zugang zu einem vielfältigen Online-Erlebnis und zwar unabhängig von ihrem Endgerät und ihrem Standort. Dazu tragen Neuentwicklungen wie beispielsweise ein interaktives Video-/Audio-Interface für multimediale Inhalte sowie die Autodetektion WLAN-fähiger Endgeräte bei. The Cloud arbeitet mit führenden Mobilfunkbetreibern wie O2 und Telenor sowie mit Endgeräteherstellern wie HP, Apple und Nokia zusammen.
Maisberger GmbH
Eriyo Sabine
Kirchenstr. 15
81675
München
sabine.eriyo(at)maisberger.com
089-41 95 99 72
http://www.maisberger.com
Datum: 21.09.2010 - 15:55 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 261483
Anzahl Zeichen: 5128
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Karin Osterlehner
Stadt:
München
Telefon: +49 (0)89 / 419 422-0
Kategorie:
Information & TK
Meldungsart:
Anmerkungen:
Diese Pressemitteilung wurde bisher 307 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Web-oholics auf dem Vormarsch?"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
The Cloud Networks Germany GmbH (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).