Fragwürdige Speicherung von Millionen EC-Kartendaten - REWE Group reagiert
ID: 262532
Sperrfrist: 23.09.2010 01:00
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Die Daten nahezu aller Inhaber deutscher EC-Karten werden offenbar
in großem Umfang dauerhaft gespeichert, ohne dass es dafür eine
Rechtsgrundlage gibt. Nach Recherchen von NDR Info hat der größte
deutsche EC-Netzbetreiber einen umfangreichen Datenpool angelegt, um
damit Aussagen über die Zahlungsfähigkeit der Kartenbesitzer treffen
zu können. Die Easycash GmbH in Ratingen, Marktführer bei der
Verarbeitung von EC-Zahlungen, speichert demnach Umsatz- und
Kartendaten von bis zu 50 Millionen deutscher Bankverbindungen. In
verarbeiteter Form werden diese Daten von Easycash selbst und bei
mehreren seiner Vertragsunternehmen genutzt. Einzig die REWE Group
mit ihren Tochterunternehmen REWE, Penny, Toom und Promarkt hat
erklärt, dass sie inzwischen auf die Nutzung solcher Kartendaten von
Easycash verzichte. Ein REWE-Sprecher begründete dies mit
"zahlreichen ungeklärten Fragen".
Den Easycash-Vertragsbedingungen zufolge werden bei jeder Zahlung
mit EC-Karte und Unterschrift - also im so genannten
Lastschriftverfahren - Betrag, Zeitpunkt und Ort der Zahlung in
Kombination mit den Karten- und Kontodaten des Karteninhabers
gespeichert. Easycash nutzt diese Daten nach Informationen von NDR
Info nicht nur wie branchenüblich für die Zahlungsabwicklung und für
eine Sperrdatei, sondern auch, um daraus Empfehlungen für
Vertragsunternehmen unter anderem im Hinblick auf die
Zahlungsfähigkeit und Kreditwürdigkeit des Karteninhabers zu
erstellen. Der Hintergrund: Das Lastschriftverfahren ist günstiger
für den Handel als das Bezahlen mit EC-Karte und PIN, dafür aber
risikoreicher. So werden Lastschriften bei fehlender Kontodeckung
nicht ausgeführt. Um dem vorzubeugen, erstellt Easycash aus den
teilweise über Jahre gesammelten Kontodaten eine Prognose über die
Bonität der Kartenbesitzer und stellt diese seinen Kunden zur
Verfügung. Ein Easycash-Manager schrieb in einer Kundenzeitschrift,
es gehe außerdem darum, "(...) die Bankverbindungen zu
identifizieren, mit denen man uneingeschränkt und profitabel
wirtschaften kann."
Eine Easycash-Sprecherin sagte, die Datenspeicherung und
-verarbeitung geschehe auf Grundlage des Bundesdatenschutzgesetzes
und berief sich dabei auf einen Brief des NRW-Landesdatenschutzes aus
dem Jahr 2002, der dies angeblich bestätige. Aus Kreisen von
Landesdatenschützern heißt es jedoch, Easycash interpretiere dieses
Schreiben nicht richtig. Auch einer Darstellung von
Unternehmensseite, Kontoverbindungen seien keine personenbezogenen
Daten im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes und eine schriftliche
Einwilligung der Kunden sei deshalb entbehrlich, widersprach ein
Datenschutzexperte. "In diesem Fall steht es außer Frage, dass die
Daten personenbezogen sind, da sie ja auf konkrete Personen
zurückgeführt werden sollen", so Peter Gola, Mitautor des Kommentars
zum Bundesdatenschutzgesetz. "Es ist kein Problem für die
EC-Netzbetreiber, die dahinterstehende Person zu erkennen."
Die Datenschutzbehörden der Länder wollten sich mit Verweis auf
einen laufenden Abstimmungsprozess nicht im Detail zu diesem
Sachverhalt äußern. Ein Sprecher des Landesdatenschutzes NRW wies
jedoch darauf hin, dass es "noch einige offene Fragen" gebe. Nach
Informationen von NDR Info beschäftigen sich derzeit
Landesdatenschützer, die Betreiber von EC-Kartennetzen sowie die
Handelsunternehmen mit dem Thema Lastschriftverfahren. Dabei wollen
die Beteiligten auch über die fragwürdigen Datenpools sprechen.
Zitate frei bei Nennung NDR Info. Bei Rückfragen wenden Sie sich
bitte an NDR Info, Jürgen Webermann und Peter Hornung, Telefon
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23. September 2010 / RC
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