Neue OZ: Kommentar zu Prozesse / Verkehr
ID: 263313
Die obersten deutschen Verwaltungsrichter haben eine sehr
vernünftige Entscheidung getroffen. Sie wiesen die Klagen eines
Spediteurs gegen Lkw-Überholverbote ab. Der Unternehmer pochte
darauf, dass eine konkrete örtliche Gefahr nicht nachgewiesen sei. Es
ist zu begrüßen, dass das Leipziger Gericht standgehalten hat. Zu
Recht wird nicht auf Unfälle mit Toten und Verletzten gewartet.
Prävention muss Vorrang haben. Fatal wäre es, erst nach
folgenschweren Zwischenfällen zu reagieren.
Kaum etwas auf deutschen Autobahnen ist gefährlicher als das
Ausscheren von Lastern auf zweispurigen, aber auch auf dreistreifigen
Strecken. Die linke Spur gehört den zügigen Autos, die mittlere den
kleineren Fahrzeugen. Entscheiden sich die Lkw-Fahrer für ein
Elefantenrennen - elend lange Überholvorgänge -, müssen alle in der
Nähe scharf abbremsen, Staus entstehen, im schlimmsten Fall gibt es
Auffahrunfälle. Dabei ist Sicherheit im Straßenverkehr das höchste
Gut, nicht die Warenfracht unter der Plane oder im Laderaum.
Das Urteil sollte Signalwirkung für ein bundesweites
Lkw-Überholverbot entfalten - zumindest bei zwei Spuren. Woran es
hapert, ist die Kontrolle durch die Polizei. Sie steht personell wie
finanziell unter Druck. Jeder Transportunternehmer ist also
gefordert, seinen Fahrern die strikte Einhaltung des Verbots
vorzuleben - trotz des Termindrucks.
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Datum: 23.09.2010 - 22:00 Uhr
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