Hundehaftpflichtversicherung: Wichtiger Schutz für jeden Hundehalter
Für Hundehalter gewinnt die Hundehaftpflichtversicherung immer mehr an Bedeutung. Nicht nur, weil diese ein wirksamer Schutz gegen Schadensersatzforderungen ist, sondern weil manche Bundesländer die Hundehaftpflichtversicherung mittlerweile zur Pflicht machen.

(firmenpresse) - Die Bundesbürger lieben ihre Hunde. Nach statistischen Angaben leben in den deutschen Haushalten nach Stand 2009 rund 5,4 Mio. Hunde. Auch wenn Hunde noch so klein und friedlich scheinen, ist eine Absicherung für einen Schadensfall unverzichtbar. In vielen Bundesländern besteht mittlerweile die gesetzliche Regelung, eine Hundehaftpflichtversicherung nachzuweisen.
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Das Oberlandesgericht Hamm hat 2008 in einem Urteil bekräftigt, das ein Hundehalter für den von seinem Hund verursachten Schaden in voller Höhe haften muss, wenn er nicht zweifelsfrei beweisen kann, dass der Schaden auch ohne Verschulden des Hundes eingetreten wäre ( OLG Hamm AZ: 6 U 60/08). In diesem Urteil spielt für die entscheidenden Richter noch ein ganz erheblicher Umstand eine Rolle: Nimmt ein Hundehalter mit seinem unangeleinten Hund am öffentlichen Verkehr teil, so spricht der Beweis des ersten Anscheins für ein Verschulden des Hundehalters.
Aber auch wenn der Hund angeleint ist, kann es zu einer für Außenstehende subjektiv wahrgenommenen Gefahrensituation kommen: Allein wenn der angeleinte Hund aus Übermut einen vorbeifahrenden Radfahrer anspringt und diesen zu Fall bringt, trägt der Hundehalter die volle Verantwortung. Wie eingangs geschildert, ist in vielen Bundesländern die Hundehaftpflichtversicherung als Pflichtversicherung in die entsprechenden Hundegesetze eingeführt worden.
Man muss sich als Hundehalter vor Augen führen, dass eine Hundehaftpflichtversicherung der einzig wirksame Schutz gegen Schadensersatzansprüche ist. Die Rechtsschutzversicherung deckt zwar die Kosten für einen Rechtsstreit, aber nicht die Schadensersatzforderungen des Betroffenen. Auch die private Haftpflichtversicherung ist nicht für die Regulierung von durch Hunde verursachten Schäden zuständig.
Die Hundehaftpflichtversicherung kann man schon für einen geringen Jahresbeitrag abschließen. Gute Tarife bieten hohe Deckungssummen bis 10 Mio. Euro. Damit werden Personen-, Sach- und Vermögensschäden abgedeckt. Mietsachschäden sollten ebenfalls Bestandteil einer Hundehaftpflichtversicherung sein, denn schließlich haftet der Hundehalter auch dann, wenn der geliebte Vierbeiner in der Mietwohnung die Türrahmen anknabbert. Selbst de Schadensfall, auf den sich das OLG Hamm bezieht, ist in der Hundehaftpflichtversicherung abgedeckt: Das Führen von Hunde ohne Leine.
Ein Vergleich im Internet lohnt sich also. Die IAK GmbH, einer der größten deutschen Internet-Versicherungsmakler, hat sich seit 1984 auf die Versicherung rund um den Hund spezialisiert. Eine Vielzahl von Tarifen deckt die individuellen Bedürfnisse der Hundehalter ab, darunter wird für 35,90 Euro Jahresbeitrag auch die günstigste Hundehaftpflichtversicherung Deutschlands angeboten.
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