GTÜ neuer Partner bei Fahrzeug-Genehmigungen: Monopol gefallen

GTÜ neuer Partner bei Fahrzeug-Genehmigungen: Monopol gefallen

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GTÜ neuer Partner bei Fahrzeug-Genehmigungen: Monopol gefallen



(pressrelations) - Waren Einzelbegutachtungen in Deutschland bislang eine Domäne der sogenannten Technischen Prüfstellen von TÜV und Dekra, gehört dieses Monopol jetzt der Vergangenheit an. Geht es um EG-Typ- oder Einzelgenehmigungen oder um Fahrzeughomologationen, ist seit Kurzem auch die GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung als Technischer Dienst ein Partner für Fahrzeug- und Aufbautenhersteller sowie Importeure. In Kooperation mit dem Prüf- und Ingenieurzentrum FAKT offeriert die GTÜ jetzt das gesamte Spektrum von Genehmigungsprüfungen rund ums Fahrzeug.

Speziell qualifizierte GTÜ-Partner erstellen vor Ort als Unterschriftsberechtigte (USB) des Technischen Dienstes die erforderlichen technischen Berichte als Grundlage für die Erteilung von EG/ECE-Typgenehmigungen für Gesamtfahrzeuge, Systeme oder selbstständige technische Einheiten. Zum Leistungsumfang der beiden Unternehmen gehören auch alle erforderlichen Prüfungen und Gutachten zur Erteilung von Einzelbegutachtungen von Fahrzeugen nach § 13 FGV (Fahrzeuggenehmigungsverordnung) der beiden Unternehmen. Auf nationaler Ebene schreiben die USB der GTÜ oder FAKT Gutachten zur Erteilung von Allgemeinen Betriebserlaubnissen (ABE), Allgemeinen Bauartgenehmigungen (ABG) oder Teilegutachten (§ 19,3 StVZO) für alle Bauteile oder Änderungsumfänge.

Zusammen mit ihrem Kooperationspartner bietet die GTÜ alles aus einer Hand: Je nach Kundenwunsch ergänzt beispielsweise das Bereitstellen von Prüffahrzeugen mit Montage des Probanden das Angebot, um Genehmigungsverfahren schnell und unbürokratisch abwickeln zu können. Auf eigenen hochmodernen Prüfständen sorgt FAKT im Bedarfsfall für die erforderlichen Laborprüfungen.

Grundlage dieses neuen Dienstleistungsangebots der GTÜ ist die 2009 in Kraft getretene EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung. Sie setzt die neue Rahmenrichtlinie 2007/46/EG zur Typ- und Einzelgenehmigung von Neufahrzeugen mit mindestens vier Rädern sowie von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten in nationales Recht um. Seither dürfen benannte ? akkreditierte ? Technische Dienste nicht nur Gutachten zum Erlangen von Typgenehmigungen für Fahrzeuge und Fahrzeugteile, sondern auch für Einzelgenehmigungen erstellen. Bislang lag die "Einzelbegutachtung" in Deutschland allein in der Hand der sogenannten Technischen Prüfstellen von TÜV und Dekra. (Auto-Reporter.NET/arie)




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Datum: 24.09.2010 - 14:46 Uhr
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