Neue OZ: Kommentar zu USA / Justiz / Hinrichtung
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Alle Proteste und Appelle, diese Hinrichtung noch zu verzögern
oder zu verhindern, blieben ohne Wirkung: Teresa Lewis erhielt die
tödliche Giftspritze. Dass der US-Bundesstaat Virginia erst nach
hundert Jahren wieder das Todesurteil an einer Frau vollstreckte, hat
dabei nur statistischen Wert. Exekutionen - ganz gleich, ob durch
Strang, Elektrostuhl oder Spritze - sind ein barbarischer Akt, der
weltweit geächtet gehört.
Auch wenn die Beweislast eindeutig gegen Lewis sprach, sie den
heimtückischen Mord an Stiefsohn und Ehemann aus Habgier in Auftrag
gab, um die Lebensversicherung zu kassieren, so rechtfertigt dies
nicht die Todesstrafe. Die durchaus verständliche emotionale
Entrüstung über die Tat und das Verlangen nach einer harten Sanktion
dürfen nicht über Moral und Menschlichkeit triumphieren.
Umstritten war das Todesurteil zudem, weil der Intelligenzquotient
der Verurteilten knapp über dem Wert lag, der eine Hinrichtung
ausschließt. Allein schon deshalb hätte Virginias Gouverneur Bob
McDonnell von seinem Begnadigungsrecht Gebrauch machen müssen: Der
Tod der geistig zurückgebliebenen Frau ist völkerrechtlich
grenzwertig.
Die scharfe Kritik von Menschenrechtlern gilt daher zu Recht auch
US-Präsident Barack Obama, der in diesem Fall qua Amt unbeteiligt
blieb. Als Friedensnobelpreisträger jedoch fehlt sein Engagement für
die Abschaffung der Todesstrafe. So bleiben die USA mit China, dem
Iran, dem Irak und Saudi-Arabien im Bunde der Henker.
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Datum: 24.09.2010 - 22:00 Uhr
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