Erbschaftsteuer - aktuelle Pressemitteilung zu der Entscheidung zur Erbschaftsteuer
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Erbschaftsteuer - aktuelle Pressemitteilung zu der Entscheidung zur Erbschaftsteuer Rechtsanwalt Jörg Reich, Gießen, informiert: Bundesverfassungsgericht - Pressestelle - Pressemitteilung Nr. 11/2007 vom 31. Januar 2007 Zum Beschluss vom 7. November 2006 - 1 BvL 10/02 - Erbschaftsteuerrecht in seiner derzeitigen Ausgestaltung verfassungswidrig
Zeigen Sie Ihrem Problem die rote Karte!(firmenpresse) - Die durch § 19 Abs. 1 ErbStG angeordnete Erhebung der Erbschaftsteuer
mit einheitlichen Steuersätzen auf den Wert des Erwerbs ist mit dem
Grundgesetz unvereinbar. Denn sie knüpft an Werte an, deren Ermittlung
bei wesentlichen Gruppen von Vermögensgegenständen (Betriebsvermögen,
Grundvermögen, Anteilen an Kapitalgesellschaften und land- und
forstwirtschaftlichen Betrieben) den Anforderungen des Gleichheitssatzes
nicht genügt. Der Gesetzgeber ist verpflichtet, spätestens bis zum 31.
Dezember 2008 eine Neuregelung zu treffen. Bis zu der Neuregelung ist
das bisherige Recht weiter anwendbar. Dies entschied der Erste Senat des
Bundesverfassungsgerichts mit Beschluss vom 7. November 2006 (Tag der
Beschlussfassung des Senats, nicht der Abfassung der schriftlichen
Gründe).
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Datum: 01.02.2007 - 16:59 Uhr
Sprache: Deutsch
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Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Joerg Reich
Stadt:
Gießen
Telefon: 0641 202121
Kategorie:
Dienstleistung
Meldungsart: Finanzinformationen
Versandart: kein
Freigabedatum: 01.02.2007
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