Schulweg: Sichtbarkeit schafft mehr Sicherheit / TÜV Rheinland: auf reflektierende Kleidung achten / Helm bei Radfahrern ein absolutes Muss / Auf junge Radfahrer achten
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dunklen Jahreszeit deutlich mehr Verkehrsunfälle mit Kindern als in
der übrigen Saison. Im Vergleich zu den Frühjahrs- und Sommermonaten
März bis August steigt die Zahl der Sechs- bis 14-Jährigen, die zu
dieser Tageszeit als Fußgänger oder Radfahrer verunglücken,
sprunghaft bis auf das Doppelte an. Bei Dunkelheit können Kinder
Geschwindigkeit und Entfernung herannahender Fahrzeuge noch
schlechter einschätzen als sonst und werden aufgrund ihrer Größe auch
schneller übersehen. "Verantwortungsvolle Eltern und Kraftfahrer
können jedoch einiges dafür tun, die Verkehrssicherheit von Kindern
zu erhöhen und dieses Manko auszugleichen", ist Hans-Ulrich Sander,
Mobilitätsexperte bei TÜV Rheinland, überzeugt.
Grundsätzlich sollten Kinder auf dem Schulweg helle Kleidung
tragen. Diese macht sie im Scheinwerferleicht auf eine Entfernung von
bis zu 30 Metern sichtbar. Auch wenn Kinder zusätzliches "Dekor"
nicht unbedingt mögen: Um ein Vielfaches sicherer ist Bekleidung mit
Reflexstreifen, die je nach Hersteller eine Sichtbarkeit auf eine
Entfernung von bis zu 160 Metern garantiert - und damit dem
Autofahrer im Ernstfall deutlich mehr Zeit gibt, noch zu reagieren.
Auch Schulranzen, Sporttaschen oder Rucksäcke sollten zusätzliche
reflektierende Flächen und Applikationen auf allen Seiten enthalten.
Dies gilt auch für das Fahrrad: Reflektoren an Front, Pedalen, in den
Speichen und am Gepäckträger sind gesetzlich vorgeschrieben und
unterstreichen die Sichtbarkeit in Herbst und Winter noch zusätzlich.
Der Helm ist auf dem Fahrrad ein absolutes Muss. "Grundsätzlich
sollten Kinder erst nach ihrer Fahrradprüfung mit dem Rad zur Schule
fahren", meint Hans-Ulrich Sander von TÜV Rheinland. Dennoch können
sie vom komplexen Straßenverkehr noch oft überfordert oder einfach
abgelenkt sein. Deshalb sollten Kraftfahrer in der Morgendämmerung
besonders darauf achten, ob Kinder oder junge Radfahrer in der Nähe
sind. Dies gilt vor allem beim Abbiegen, aber auch beim Herausfahren
aus einer Grundstücksausfahrt. Ein sichernder Blick nach rechts und
links kann Unfälle mit diesen Verkehrsteilnehmern vermeiden. Denn
nicht immer fahren oder laufen sie dort, wo sie sollten: Für
Radfahrer gilt ab zehn Jahren das Gebot, nicht mehr den Gehweg,
sondern den Radweg zu nehmen oder die Radspur auf der Fahrbahn.
Verantwortungsvolle Eltern prüfen das Fahrrad selbst regelmäßig
auf technische Mängel oder lassen es durch einen Fachbetrieb, wie z.
B. beim Auto, einer regelmäßigen Inspektion unterziehen, um eventuell
vorhandene Mängel sofort reparieren zu lassen. Die vorgeschriebenen
Sicherheitselemente wie Scheinwerfer, Rücklicht, Rückstrahler und
Bremsen müssen immer einwandfrei funktionieren.
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Datum: 28.09.2010 - 10:00 Uhr
Sprache: Deutsch
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