EU ist mit Plänen für Einlagensicherung auf Irrweg
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EU ist mit Plänen für Einlagensicherung auf Irrweg
Die EU-Richtlinie zur Einlagensicherung stellt einen unverhältnismäßigen Eingriff in die bestehende Bankenstruktur Deutschlands dar, so Götzl. Zudem verletze die angedachte Einführung eines zentralen EU-Einlagensicherungsfonds unter Verwaltung einer Kommissionsbehörde den europarechtlichen Grundsatz der Subsidiarität.
Götzl fordert deshalb die Bundesregierung auf, Führungsverantwortung in der EU zu übernehmen und sich für die Anerkennung der deutschen Institutssicherungssysteme stark zu machen: Es darf kein regulatorisches Ziel sein, privatwirtschaftlich finanzierte Haftungsverbünde zurückzudrängen. Sie leisten einen wesentlichen Beitrag zur Widerstandsfähigkeit des deutschen Bankensystems. Die Institutssicherung schafft einen Ausgleich zur faktischen Staatsgarantie für Großbanken und verringert so Wettbewerbsverzerrungen.
Für Götzl konzentriert sich die EU-Kommission einseitig auf die bürokratische Abwicklung der Entschädigung von Einlegern im Insolvenzfall. Die für das Kundenvertrauen und das Funktionieren des Finanzsystems weitaus wichtigere Präventionsfunktion wird nur unzureichend verfolgt. Die EU-Kommission ist deshalb auf einem Irrweg. Eine Pflichtmitgliedschaft in der gesetzlichen Einlagensicherung reduziere den Anreiz für Kreditinstitute, freiwillige Solidargemeinschaften zu unterhalten. Darüber hinaus betreibe, so Götzl, die EU mit ihrem Vorhaben unterschwellige Strukturpolitik. Denn durch eine für alle Banken verbindliche Vorgabe eines maximal zu garantierenden Einlagenschutzes von 100.000 Euro würden vor allem jene großen Kreditinstitute für Kunden attraktiv, bei denen der Verbraucher im Falle einer Pleite mit einer staatlichen Rettung rechnen könne.
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Datum: 28.09.2010 - 13:00 Uhr
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