DB weist Stern-Bericht zu Stuttgart 21 entschieden zurück: "Fakten widerlegen haltlose Behaupt

DB weist Stern-Bericht zu Stuttgart 21 entschieden zurück: "Fakten widerlegen haltlose Behauptungen

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DB weist Stern-Bericht zu Stuttgart 21 entschieden zurück: "Fakten widerlegen haltlose Behauptungen"



(pressrelations) -
Planungen entsprechen nationalem und europäischem Recht

(Berlin, 29. September 2010) Die Deutsche Bahn weist einen Vorabbericht des am Donnerstag erscheinenden Magazins "Stern" zum Projekt Stuttgart 21 mit aller Entschiedenheit als falsch zurück. In nicht nachvollziehbarer Weise werden ganz unterschiedliche Fakten und Zwischenstände aus den verschiedensten Bereichen in einen vermeintlichen Zusammenhang gebracht. "Der Bericht ist eine Mischung von Behauptungen und Unterstellungen, die aus fachlicher Sicht nicht nachvollziehbar sind. Aufschlussreich ist zudem, dass die von der DB abgegebene Stellungnahme in dem Vorabbericht unterschlagen wird."

Insbesondere die Darstellung, die Planungen für das Projekt Stuttgart 21 seien mangelhaft, entbehrt jeder Grundlage. Alle Planungen und Ausschreibungen entsprechen geltendem nationalem und europäischem Recht. Irreführend ist auch die Behauptung des "Stern", dass die Ausschreibung von Bauleistungen ohne bahntechnische Ausrüstung ein Beleg für mangelhafte Planung sei.

Tatsache ist, dass bei einem über mehrere Jahre laufenden Projekt nur bei einer solchen getrennten Ausschreibung der jeweils neueste Stand der Bahntechnik ausgeschrieben werden kann. Die getrennte Ausschreibung und Vergabe ist daher ein gängiges Verfahren bei großen Infrastrukturprojekten.

Auch andere Großprojekte der Bahn, wie die Neubaustrecken Köln-Frankfurt und Nürnberg-Ingolstadt oder die im Bau befindliche Strecke Nürnberg-Erfurt wurden auf diese Art und Weise ausgeschrieben und vergeben. Auch eine weitere Behauptung des Magazins ist nicht zutreffend. Entgegen der Darstellung des "Stern" ist vielmehr Fakt, dass die geplanten Tunneldurchmesser in bestimmten Bereichen mit einem Radius von 4,05 m planfestgestellt sind. Im Zuge der vertieften Planungsphase werden rohbaurelevante Angaben für die bahntechnische Ausrüstung berücksichtigt und bei Bedarf dem Planungsfortschritt angepasst.

Ebenso falsch ist die Behauptung, dass aufgrund der vorgesehenen Ausrüstung mit dem europäischen Signalsystem ETCS nicht alle Züge die Strecken von Stuttgart 21 nutzen könnten. Tatsache ist, dass neue Eisenbahninfrastruktur selbstverständlich mit dem modernen europäischen Signalsystem ETCS ausgerüstet wird, gleichzeitig aber mit dem Einbau konventioneller Signaltechnik eine Kompatibilität zu eingesetzten älteren Fahrzeugen geschaffen werden kann. Die Investitionen für diese Streckenausrüstung sind in dem vereinbarten Kostenrahmen enthalten.




Martin Walden
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Datum: 29.09.2010 - 14:46 Uhr
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