Hausratversicherung: Schutz rund um die eigenen vier Wände

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ID: 266441

Ein Wohnungsbrand kann Existenz vernichtetnd sein, wenn ohne finanzielle Grundlage der Hausstand neu aufgebaut werden muss. Solche Schäden werden von der Hausratversicherung zur Regulierungübernommen.



Hausratversicherung: Schutz rund um die eigenen vier WändeHausratversicherung: Schutz rund um die eigenen vier Wände

(firmenpresse) - Eine neue Wohnung ist bezogen und behaglich eingerichtet. Es fehlt an nichts und man kann den kühlen Herbstabenden in gemütlich beheizten Räumlichkeiten entgegenblicken. Die Hausratversicherung wurde auf die neue Adresse umgestellt und die Versicherung der geänderten Wohnfläche angepasst. Angela und Holger sind rund um zufrieden mit ihrem Domizil.

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Eines Abends sitzen beide gemütlich vor dem Fernseher und schauen sich ihr Lieblingsprogramm an. Da bollert es heftig an der Wohnungstür, begleitet von lauten Rufen der Nachbarn. Holger reißt die Wohnungstür auf und schon schlägt ihm Rauch aus dem Treppenhaus entgegen. Er stürmt zurück, schnappt sich seine Freundin vom Sofa und verlässt wie die anderen Nachbarn auch die Wohnung. In einer der unteren Etagen dringt dichter Rauch aus einer Wohnung, hustend verlassen sie das Gebäude und warten auf das Eintreffen der Feuerwehr.

Zucken von Blaulichtern dringt durch die Siedlung, dann geht alles rasend schnell. Die Feuerwehrleute dringen mit Atemschutz und gefüllten Schläuchen in die betroffene Wohnung ein und bekämpfen innerhalb kurzer Zeit den Zimmerbrand. Nach dem Einsatz dürfen die anderen Bewohner sowie Angela und Holger in ihre Wohnung zurück. Dort trifft sie der Schlag: Eine fettige Rußschicht hat den größten Teil der Wände, Möbel und Einrichtungsgegenstände überzogen. An eine Übernachtung ist hier nicht mehr zu denken. Holger kramt in den Schubladen nach den Unterlagen seiner Hausratversicherung.

Der zuständige Sachbearbeiter der Hausratversicherung verweist Holger auf die Bedingungen zur abgeschlossenen Versicherung und empfiehlt den beiden Mietern, sich zunächst ein Hotel für die kommenden Nächte zu suchen. Denn die Kosten hierfür sind in der Hausratversicherung von Angela und Holger mit abgedeckt. (In der Regel beträgt die Entschädigung 1 Promille der Versicherungssumme für 100 Tage, sofern nicht anderes vereinbart wird).



Am folgenden Tag trifft der Gutachter der Versicherung ein. Er stellt fest, dass der größte Teil der Möbel nach einer gründlichen Reinigung, Sofa, Bett und andere mit Textilien versehene Möbel müssen aber entsorgt werden. Ebenso ist der Rauch in viele Schränke gezogen, eine groß angelegte Waschaktion ist die Folge.

Der Gutachter der Hausratversicherung kommt mit Angela und Holger überein, dass ihnen die Kosten für die neu zu beschaffenden Möbel, die Kosten für die Tapezierarbeiten und eine Aufwandsentschädigung für die Reinigung von Möbeln, Bekleidung und sonstigen Gegenständen gezahlt werden. Darüber hinaus gesteht man den Beiden auch noch die Übernachtung im Hotel zu, bis die Wohnung neu tapeziert ist und der Brandgeruch endgültig gewichen ist.

Zum Schluss noch ein Tipp: Bei einem Brand in einer Wohnung oder im Keller eines Mehrfamilienhauses immer bei der Flucht die Tür schließen und die Feuerwehr auf die Räumung der eigenen Wohnung ansprechen. So besteht eigentlich kaum noch die Gefahr, dass Rauch durch die geöffnete Tür eindringt oder die Feuerwehr wegen der Personensuche die Wohnung aufbrechen muss.

Bildquelle: Feuerwehr Essen
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Datum: 29.09.2010 - 16:31 Uhr
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