GRÜNE: Hessisches Wassergesetz erfüllt Ziele der Wasserrahmenrichtlinie nicht
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GRÜNE: Hessisches Wassergesetz erfüllt Ziele der Wasserrahmenrichtlinie nicht
Die Landtagsfraktion der GRÜNEN kritisiert, dass das neue Hessische Wassergesetz nicht dem Gewässerschutzgedanken der Wasserrahmenrichtlinie entspricht. Die Landesregierung habe versäumt, wichtige Regelungen zum besseren Schutz der Gewässer vorzuschreiben. "So ist es zum Beispiel weiterhin erlaubt, am Rand der Gewässer Pestizide und Düngemittel auszubringen. Gerade diese Stoffe sind es aber, die zu Gefährdungen des Gewässerlebens führen und hohe Kosten verursachen, um sie wieder heraus zu reinigen", kritisiert Daniel May, agrarpolitischer Sprecher von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
DIE GRÜNEN setzen sich außerdem dafür ein, die Grundwasserentnahme strenger zu regeln. Es dürfe nur so viel Grundwasser entnommen werden, dass das Grundwasser nachhaltig erhalten bleibe und dass grundwasserabhängige Naturräume nicht zerstört würden.
In der Vergangenheit sei es durch exzessive Entnahmen bereits zu massiven Schäden gekommen, wie zum Beispiel im Hessischen Ried. Auch die dort vorkommende Maikäferplage sei auf stark abgesunkene Grundwasserspiegel zurückzuführen.
"Bereits das Wasserhaushaltsgesetz des Bundes, das auch in Hessen unmittelbar gilt, entspricht den Interessen der Industrie und nicht denen eines modernen Wassergesetzes", befindet Daniel May. "Die Große Koalition in Berlin ist grandios daran gescheitert, ein schlüssiges Umweltgesetzbuch vorzulegen. Stattdessen sind schlechte Einzelgesetze entstanden. So ist weiterhin das Bauen in Überschwemmungsgebieten erlaubt".
Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
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Datum: 29.09.2010 - 22:46 Uhr
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