NRZ: Reisefreiheit für Asylbewerber in NRW
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unterzeichnet, der es Asylbewerbern ermöglichen soll, sich in ganz
Nordrhein-Westfalen frei zu bewegen, ohne dafür eine Erlaubnis der
Ausländerbehörde einholen zu müssen. Bisher galt die Residenzpflicht
von Asylbewerbern für einen bestimmten Bereich rund um ihren
Wohnsitz. Sobald der Erlass veröffentlicht ist, ist er rechtswirksam.
Mit dem Hinweis auf die neue Regelung reagierte der Innenminister auf
den Fall eines 13-jährigen iranischen Asylbewerbers, über den die
Neue Ruhr/Neue Rhein Zeitung (NRZ) berichtet hatte. Ein Weseler Fan
Club des FC Bayern München hatte dem jungen Fußballfan eine Fahrt zum
Bundesliga-Spiel Borussia Dortmund - Bayern München am Sonntag, 3.
Oktober, in Dortmund geschenkt. Das Duisburger Ausländeramt hatte dem
13-Jährigen jedoch die Erlaubnis zu einer Fahrt nach Dortmund mit der
Begründung verweigert, dass er den Regierungsbezirk Düsseldorf nicht
verlassen dürfe. Ralf Jäger sicherte jetzt zu, dass der Junge auf der
Grundlage der neuen Regelung nach Dortmund fahren dürfe.
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Datum: 30.09.2010 - 20:33 Uhr
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