Gesundheitsreform: Apotheker undÄrzte wollen Patientenversorgung kostenbewusst weiterentwickeln / Einsparungen und gute Versorgung müssen im Gesundheitssystem kein Widerspruch sein
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nicht ausschließen müssen, belegt das Konzept der Bundesvereinigung
Deutscher Apothekerverbände (ABDA) und der Kassenärztlichen
Bundesvereinigung (KBV) zur Weiterentwicklung einer
patientengerechten Arzneimittelversorgung. Ganz wesentlich dabei:
eine verstärkte heilberufliche Kooperation von Ärzten und Apothekern.
Das Konzept haben die Apothekerkammer Nordrhein und der
Apothekerverband Nordrhein e.V. in einem Pressegespräch am 05.10.10
in Düsseldorf vorgestellt.
"Der neue Vorschlag bedeutet konkret, dass der Arzt in der
Arzneimitteltherapie künftig den Wirkstoff auswählt, die Menge,
Dosierung und Therapiedauer festlegt. Der Apotheker übernimmt die
Auswahl des Arzneimittels und gibt es nach der Beratung ab. Im
Gegensatz zu den Rabattverträgen bekommt der Patient in diesem
arbeitsteiligen Modell weiterhin das Arzneimittel seines Vertrauens",
erklärte Lutz Engelen, Präsident der Apothekerkammer Nordrhein. Um
für den Patienten bei der Arzneimitteltherapie eine größere
Transparenz zu schaffen, sei ein Medikationsplan vorgesehen. Darin
werde genau angezeigt, welches Arzneimittel in welcher Dosierung wann
und wie lange eingenommen werden solle. Verordnungsgrundlage bilde
ein von Ärzten und Apothekern entwickelter bundesweit einheitlicher,
indikationsbezogener Medikationskatalog. Generika-Verordnungen würden
mit einem Garantiepreismodell kombiniert, so Engelen.
"Dabei kommt dem Apotheker die Aufgabe zu, innerhalb eines
Preiskorridors das für den Patienten am besten geeignete Medikament
auszuwählen. Wichtig dabei: Die Preisverantwortung für Arzneimittel
liegt weiterhin bei Krankenkassen und pharmazeutischen Herstellern",
ergänzte Thomas Preis, Vorsitzender des Apothekerverbandes Nordrhein
e.V. Bundesweit einheitliche Preise sollen zentral zwischen
GKV-Spitzenverband und Herstellern ausgehandelt werden. Maßgabe dabei
sei, für alle Beteiligten größtmögliche Transparenz zu gewährleisten.
Qualität steigern und Einsparungen erzielen
Durch die intensivere heilberufliche Kooperation zwischen Arzt und
Apotheker wird die Arzneimitteltherapie verbessert, was dem Patienten
nachhaltig zugute kommt. Das Konzept belegt somit: Sparpläne müssen
nicht zwangsläufig zu Qualitätsverlusten führen. Zudem ist ein
Garantiepreismodell für Generika flexibler als das bestehende
Rabattvertragssystem und nimmt Rücksicht auf die individuellen
Bedürfnisse des Patienten. In Anbetracht der immensen
Finanzierungsprobleme in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)
sieht das Konzept über eine Garantiepreisvereinbarung auch
Einsparungen vor. Diese liegen nach ABDA- Berechnungen sogar deutlich
über dem Potenzial von Rabattverträgen und anderen Sparplänen. Den
Berechnungen zufolge wird das Einsparvolumen mit der Umsetzung eines
kassenübergreifenden Medikationskataloges auf rund 2,35 Mrd.
eingeschätzt.
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Datum: 05.10.2010 - 12:00 Uhr
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