Jetzt also doch: Phoenix-Entschädigungseinrichtung (EdW) bald zahlungsunfähig?

Jetzt also doch: Phoenix-Entschädigungseinrichtung (EdW) bald zahlungsunfähig?

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(firmenpresse) - (Berlin/Erfurt) Es klang alles viel zu schön. Vor einigen Wochen hat die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) ein sogenanntes Anlegerinformationsschreiben an die betrogenen Phoenix-Anleger verschickt. Das Versprechen der EdW: Man werde das Teilentschädigungsverfahren voraussichtlich bis Ende Mai 2011 abschließen können. Ein Versprechen, das die EdW jetzt möglicherweise brechen muss.

"Wir haben dem Frieden nie getraut" meint Claudia Lunderstedt-Georgi, Geschäftsführerin des Deutschen Verbraucherschutzringes e. V. (DVS). Nach einem Bericht von Cash-Online vom 9. September 2010 geht der Clinch um die Entschädigung der etwa 20.000 Anleger der insolventen Betrugsfirma Phoenix Kapitaldienst GmbH weiter. Nach einer Erklärung des EdW-Handlungsbevollmächtigten Ingo Möser gegenüber Cash-Online sei zum Ende des Monats die erste Tilgungsrate in Höhe von 27 Mio EUR des 128 Mio. EUR Kredites fällig, den das Bundesfinanzministerium der EdW gewährt hat, um die Teilentschädigungszahlungen zu leisten. Nach mehrjährigen rechtlichen Streitigkeiten hatte das Bundesfinanzministerium (BMF) der EdW finanziell mit einem Darlehen unter die Arme gegriffen, damit sie überhaupt die Teilentschädigungen an die betrogenen Phoenix-Anleger zahlen konnte. "Genau das ist wohl auch der Hintergrund für das Anleger-Rundschreiben der EdW" meint Claudia Lunderstedt-Georgi. Zur Erinnerung: In dem Anleger-Rundschreiben empfiehlt die EdW den betrogenen Phoenix-Anlegern, weiter geduldig auf die EdW-Teilentschädigung zu warten. Ausdrücklich wird den Anlegern in diesem Rundschreiben empfohlen, von Klagen gegen die EdW abzusehen, mit abstrusen Begründungen, wie man nicht nur beim DVS meint. Angeblich, so die EdW in ihrem Schreiben, könne eine "rechtskräftige gerichtliche Entscheidung bis zum voraussichtlichen Zeitpunkt der Teilentschädigung überhaupt nicht erlangt werden". "Derartige Klagen bergen damit", so die EdW weiter, "ohne in der Sache eine schnellere Entscheidung herbeizuführen, ein unnötiges Kostenrisiko für die Anleger". Alles falsch, meint DVS Vertrauensanwalt Matthias Kilian, der insgesamt etwa 1.500 Verfahren gegen die EdW führt. Insgesamt ergänzt Claudia Lunderstedt-Georgi, habe Kilian bisher über 67 Urteile (noch nicht nicht rechtskräftig), für Phoenix-Anleger erstritten, drei Urteile davon in zweiter Instanz. Wegen einer Entscheidung des Kammergerichtes Berlin rechne man beim DVS in den nächsten Wochen mit weiteren 300 - 500 Urteilen gegen die EdW. Beim DVS vermutet man, dass die EdW die Anleger gezielt angeschrieben habe, um sich wegen der verlorenen Urteile Luft zu machen und sich die geschädigten Anleger und ihre erfolgreichen Anwälte vom Hals zu halten.



Das sieht wohl auch das Landgericht Meiningen so. Mit Beschluss vom 03.09.2010 zum AZ: HKO 74/10 (74) hat es der EdW bei Androhung eines empfindlichen Ordnungsgeldes verboten, Phoenix-Anleger mit dem Ziel anzuschreiben, diese mit unlauteren Methoden von weiteren Klagen abzuhalten. Beim DVS hat man dem nichts hinzuzufügen. Eine Auswahl von etwa 40 repräsentativen Urteilen, die die Vertrauensanwälte des Deutschen Verbraucherschutzringes e.V. für die geschädigten Phoenix-Anleger gegen die EdW erstritten haben, steht auf der Web-Site: www.edw-info.de zum kostenlosen Download bereit. Dort lässt sich auch der Verfügungsbeschluss des Landgerichtes Meiningen kostenlos abrufen.

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Datum: 05.10.2010 - 13:00 Uhr
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