Rom will Verkehrssündern an den Kragen

Rom will Verkehrssündern an den Kragen

ID: 269728

Rom will Verkehrssündern an den Kragen

Neue Regeln auf italienischen Straßen

ADAC: Strenge Bestimmungen für Fahranfänger



(pressrelations) -
Mit besonders harten Strafen will Italien gegen Raser und alkoholisierte Autofahrer vorgehen. Der ADAC nennt die wichtigsten Änderungen:

Verkehrsteilnehmer, die mehr als 40 km/h zu schnell fahren, zahlen 500 bis 2 000 Euro Strafe. Wer sogar 60 km/h schneller als erlaubt fährt, wird mit bis zu 3 200 Euro zur Kasse gebeten. Zusätzlich droht ein Fahrverbot auf italienischen Straßen.

Alkoholsünder werden künftig noch stärker bestraft. Wer mit mehr als 0,5 Promille ein Kraftfahrzeug steuert, zahlt bis zu 2 000 Euro. Bei betrunkenen Fahrern, die im eigenen Fahrzeug mit mehr als 1,5 Promille erwischt werden, wird das Auto beschlagnahmt und enteignet. Das betrifft auch deutsche Autofahrer.

Ein absolutes Alkoholverbot gilt für Berufskraftfahrer, Fahrer unter 21 Jahren und in den ersten drei Jahren nach dem Führerscheinerwerb.

Fahranfänger mit Pkw-Führerschein dürfen auf Schnellstraßen maximal 90 km/h und auf Autobahnen maximal 100 km/h fahren.

Völlig neu: Am Zebrastreifen muss jetzt auch in Italien angehalten werden, sonst droht ein Bußgeld zwischen 150 und 600 Euro. Wer den Motor im Stand laufen lässt, handelt gesetzwidrig und wird mit 200 bis 400 Euro bestraft.

Bei einem Unfall mit einem Tier, muss der Kraftfahrer unverzüglich anhalten und Hilfe leisten beziehungsweise diese organisieren. Wer einfach weiterfährt, begeht Unfallflucht und riskiert so eine Geldstrafe von bis zu 1 600 Euro.

Neue Verhaltensregeln gelten auch für Fahrradfahrer. Wer noch nach Einbruch der Dämmerung mit dem Rad unterwegs ist, muss eine Warnweste tragen. Dies gilt tagsüber auch im Tunnel. Für Kinder unter 14 Jahren gilt ab sofort Helmpflicht.

Laut ADAC sollten sich deutsche Verkehrsteilnehmer künftig besonders an die Länderregeln halten, denn in Kürze können Bußgeldbescheide europaweit vollstreckt werden.


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Datum: 05.10.2010 - 15:46 Uhr
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