DGAP-Media: flatster GmbH erwirkt einstweilige Verfügung gegen Burda Wireless GmbH

DGAP-Media: flatster GmbH erwirkt einstweilige Verfügung gegen Burda Wireless GmbH

ID: 270976
(firmenpresse) - flatster GmbH / Schlagwort(e): Internet&Multimedia

07.10.2010 09:35
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Die Burda Wireless GmbH hat es durch gerichtliche einstweilige Verfügung zu
unterlassen, ihren Webradiodienst 'Tunestar' als legal zu bewerben, sofern
der Nutzer auf die Auswahl der mitgeschnittenen Radiodienste und den
eigentlichen Mitschnittprozess keinen Einfluss hat, wenn dies entsprechend
ihrer eigenen Darstellung vom 28.09.2010 auf der Internetseite 'Tunestar'
entspricht.

Einstweilige Verfügungen wurden auch gegen die ZEEZEE GmbH und die Demekon
Entertainment AG erlassen.

Die Musikaufnahme zum privaten Gebrauch ist ohne Zustimmung des Urhebers
bzw. Künstlers zulässig, weil dieser indirekt seinen Anteil an jedem
verkauften Aufnahmegerät erhält. Deshalb wird z.B. in Deutschland auch auf
jeden verkauften PC eine pauschale Abgabe erhoben.

Bei dem Musikdienst flatster erfolgt die private Aufnahme auf dem
heimischen PC der Privatperson.§53 UrhG legitimiert den privaten Nutzer
zu solchen Aufnahmen. Es handelt sich hierbei um eine Privatkopie.

Der Begriff 'Privat' wird sehr eng ausgelegt. So dürfen Freunde und enge
Bekannte auch füreinander Musik aufnehmen, kopieren, tauschen oder auch
verschenken - solange dies unentgeltlich und in geringer Stückzahl erfolgt.

In Bezug auf die Privatkopie sagt weiterhin die BITKOM in ihrem 'Leitfaden
zum legalen Kopieren nach§§53 ff. UrhG', dass nur natürliche Personen
(Privatpersonen) Vervielfältigungen zum privaten Gebrauch herstellen
dürfen.*

Der Musikdienst von flatster hält sich an die gesetzlichen Bestimmungen.
Der Dienst ermöglicht Mitschnitte nur auf die Festplatten der jeweiligen
Heimcomputer der Nutzer. Der Nutzer muss so nicht befürchten, mit der
Aufnahme in rechtliche Grauzonen zu geraten. Auch auf umstrittene bzw.


teils illegale Webspeicher verzichtet flatster völlig.

Die SpaceCo GmbH ist eine Firma, die angibt, unentgeltlich und
kundenspezifisch Privataufnahmen auf kostenlosen virtuellen PCs
(Cloud-Lösung) durchzuführen, die Aufnahme in kostenlosen 'Webspaces' zu
speichern und von dort kostenlos zum Download zur Verfügung zu stellen. Den
Zugang zu dem Download erhält der private Userüber kostenpflichtige
'Trägerdienste', wie der Burda Wireless GmbH mit dem Dienst 'Tunestar', der
ZEEZEE GmbH und der Demekon Entertainment AG mit ihrem Dienst
'Musikmonster'.

* Quelle: BITKOM 2008



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44866 Bochum
Tel. 02327 99 13 994
Fax 02327 99 13 987
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Datum: 07.10.2010 - 09:35 Uhr
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