Landgericht Stuttgart: Vertragsklauseln von Lebens- und Rentenversicherungen der Allianz Leben unwir

Landgericht Stuttgart: Vertragsklauseln von Lebens- und Rentenversicherungen der Allianz Leben unwirksam

ID: 271373
(firmenpresse) - München, den 05.10.2010: Wie die Süddeutsche Zeitung in ihrer Ausgabe vom 06.10.2010 berichtet, hat das Landgericht Stuttgart in einem Verfahren gegen die Allianz Leben ein wichtiges Urteil erlassen. Dieses Urteil betrifft jene Versicherungsnehmer, die bei der Allianz eine Lebensversicherung abgeschlossen und diese vorzeitig gekündigt hatten. Die Verbraucherzentrale Hamburg hatte Klage eingereicht, um feststellen zu lassen, dass von der Allianz Leben verwendete Klauseln in Lebens- und Rentenversicherungen unwirksam seien. Diesem Antrag hat das Landgericht Stuttgart in dem noch nicht rechtskräftigen Urteil vom 05.10.2010 (Az: 20 O 87/10) statt gegeben.

In der Urteilsbegründung führt das LG Stuttgart aus, dass die beanstandeten Klauseln wegen eines Verstoßes gegen das Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB unangemessen seien. Denn aus den Klauseln seien für den durchschnittlichen Versicherungsnehmer die wirtschaftlichen Nachteile und Belastungen nicht in hinreichendem Umfang erkennbar.

„Für diejenigen Versicherungsnehmer, die bei der Allianz eine Lebensversicherungen hatten und diese vorzeitig gekündigt hatten, ist dieses Urteil von großer Bedeutung“, so Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., von der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Sitz in München, Berlin und Zürich. „Denn somit besteht nach unserer Ansicht die Möglichkeit, gegenüber der Allianz eine Neuberechnung des Rückkaufwertes zu beanspruchen. Sollte sich hierbei herausstellen, dass Gelder zum Nachteil der Versicherungsnehmer nicht ausbezahlt wurden, müssen diese von der Versicherungsgesellschaft rückerstattet werden.“ Neben den Vertragsbedingungen der Allianz Leben sind nun auch die Klauseln anderer Lebensversicherungsgesellschaften zu prüfen. Rechtsanwalt Luber: „Unseres Erachtens nach ist dies kein Einzelfall. Auch andere Gesellschaften verwenden Klauseln, die im Lichte des Urteils des Landgerichts Stuttgart als problematisch zu bezeichnen sind.“



Rechtsanwalt Luber rät daher allen Betroffenen, ihre Ansprüche anwaltlich prüfen lassen.“


CLLB Rechtsanwälte
Christian Luber. LL.M., M.A.
Liebigstr. 21
80538 München
Tel. 089 / 552 999 50
Fax. 089 / 552 999 90
kanzlei@cllb.de
www.cllb.de


Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet. Neben den vier Partnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun sind mittlerweile auch Alexander Kainz, Thomas Sittner (LL.M.) und Hendrik Bombosch als Anwälte mit an Bord. Erklärter Schwerpunkt der wirtschaftsrechtlich ausgerichteten Kanzlei ist Kapitalmarktrecht. Daneben umfasst das Beratungsspektrum aber auch Gesellschafts- und Steuerrecht. Seit Oktober 2007 ist CLLB Rechtsanwälte mit eigenem Büro in Berlin vertreten.

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Datum: 07.10.2010 - 14:39 Uhr
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