KOLB: Koalition verbessert die Zuverdienstmöglichkeiten für SGB II-Empfänger
ID: 272138
KOLB: Koalition verbessert die Zuverdienstmöglichkeiten für SGB II-Empfänger
BERLIN. Zum Ergebnis der Koalitionsgespräche über die Verbesserung der Zuverdienstmöglichkeiten erklärt der stellvertretende Vorsitzende und sozialpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion Heinrich L. KOLB:
Die Regierungskoalition hat sich darauf verständigt, die Zuverdienstmöglichkeiten zwischen 800 und 1000 Euro zu verbessern. Diese Zuverdienstklasse ist besonders wichtig, da wir aus der Austrittsforschung wissen, dass sich Personen, die Zuverdienste oberhalb von 800 Euro realisieren, mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit binnen zwei Jahren aus dem Transferbezug befreien.
Diese jetzt gefundene Regelung, für die 200 Millionen Euro aufzuwenden sind, ist ein Einstieg, der im Haushalt natürlich gegen zu finanzieren ist. Unser Ziel bleibt weiterhin, die Anreize für die Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung für erwerbsfähige Hilfebedürftige zu verstärken.
Wir hätten uns mehr gewünscht. Im Jahr 2012 werden wir eine weitere Verbesserung der Zuverdienstmöglichkeiten vor dem Hintergrund einer hoffentlich anhaltend günstigen Entwicklung am Arbeitsmarkt und der dann gegebenen Situation des Bundeshaushalts mit dem Ziel weiterer Schritte prüfen.
Kontakt:
FDP-Bundespartei
Pressestelle
Reinhardtstraße 14
10117 Berlin
Telefon: 030 - 28 49 58 43
Fax: 030 - 28 49 58 42
E-Mail: presse@fdp.de
Bereitgestellt von Benutzer: pressrelations
Datum: 08.10.2010 - 16:16 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 272138
Anzahl Zeichen: 1655
pressrelations.de – ihr Partner für die Veröffentlichung von Pressemitteilungen und Presseterminen, Medienbeobachtung und Medienresonanzanalysen
Diese Pressemitteilung wurde bisher 197 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"KOLB: Koalition verbessert die Zuverdienstmöglichkeiten für SGB II-Empfänger"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
FDP (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).