Rechtsetzung auf EU-Ebene soll intelligenter werden: Brüderle begrüßt Mitteilung der EU-Kommissio

Rechtsetzung auf EU-Ebene soll intelligenter werden: Brüderle begrüßt Mitteilung der EU-Kommission

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Rechtsetzung auf EU-Ebene soll intelligenter werden: Brüderle begrüßt Mitteilung der EU-Kommission



(pressrelations) - Der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Rainer Brüderle, begrüßt die heute veröffentlichte Mitteilung der EU-Kommission "Intelligente Rechtsetzung". Unter dieser neuen Bezeichnung führt die Kommission ihre bestehende Agenda zur "Besseren Rechtsetzung" weiter. Sie soll zu mehr Wachstum und Beschäftigung beitragen, indem Verwaltungslasten abgebaut, die bestehenden EU-Rechtsvorschriften vereinfacht und die Folgen neuer EU-Gesetzgebung eingehender abgeschätzt werden.

Bundesminister Brüderle: "Unternehmen haben nur dann die besten Wettbewerbschancen, wenn der Staat sie nicht unnötig durch Regulierung belastet. An dieser Maßgabe orientiert sich auch die Europäische Union. Die aktuelle Mitteilung zeigt, dass die EU-KOM dem Anliegen einer intelligenten Rechtsetzung einen hohen Stellenwert einräumt. Jetzt müssen die guten Ansätze der Mitteilung schnell umgesetzt werden. Das gilt etwa für die Ex-Post-Evaluation des bestehenden EU-Rechts und die Stärkung der Folgenabschätzung im Hinblick auf neue EU-Legislativvorschläge. Ich begrüße besonders, dass mittelständische Unternehmen verstärkt die Möglichkeit erhalten, bereits frühzeitig ihre Interessen in die Meinungsbildung auf EU-Ebene einzubringen."

In ihrer Mitteilung betont die Kommission, dass die Aufgabe der intelligenten Rechtsetzung auf europäischer Ebene nunmehr in der Verantwortung von Kommissionspräsident Barroso liegt. Sie soll zu einem horizontalen Anliegen bei der gesamten EU-Rechtsetzung ausgebaut werden. Durch Einführung von Ex-Post-Evaluationen bestehender Rechtsakte soll in Zukunft der ganze Lebenszyklus einer politischen Initiative bewertet werden. Diesem Ziel dienen auch so genannte "Fitness-Checks" ganzer Politikbereiche.

Die Folgenabschätzung bei der Vorlage neuer Vorschläge soll gestärkt werden. Die Kommission will die Möglichkeiten zu öffentlichen Konsultationen insbesondere unter Einbindung von kleinen und mittleren Unternehmen verbessern. Das Europäische Parlament und der Rat werden aufgefordert, eigene Folgenabschätzungssysteme einzurichten. Darüber hinaus sollen die Mitgliedstaaten ergänzend bei der Abschätzung von Folgen der Kommissions-Vorschläge tätig werden. In Deutschland prüft bereits jetzt der Nationale Normenkontrollrat sämtliche nationale Gesetzgebungsinitiativen hinsichtlich ihrer Bürokratiekosten.




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Datum: 08.10.2010 - 16:46 Uhr
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