Vorabanzeigen bei Im- und Export (Pre-declarations): Logistische Herausforderungen für die Wirtschaft
Mit der VO (EG) Nr. 648/2005 werden Wirtschaftsbeteiligte verpflichtet, die Zollbehörden im Voraus über beabsichtigte Einfuhren in das und Ausfuhren aus dem Zollgebiet zu unterrichten (sog. Pre-declarations). Mit diesem Verfahren sollen Warenlieferungen mit hohem Risiko vorab für eine Kontrolle ausgewählt werden können. Zugleich wird eine bessere Risikoanalyse und eine schnellere Abfertigung und Überlassung der Waren bei ihrem Eintreffen ermöglicht. Praxisrelevant ist insbesondere die Umsetzung mittels elektronischer Abwicklung – AIS/AES.

(firmenpresse) - Für Waren, die per Container auf dem Seeweg in das oder aus dem Zollgebiet der Gemeinschaft verbracht werden, gilt eine Frist von 24 Stunden vor Verladung. In den meisten anderen Fällen muss die Vorabanmeldung 4 bzw. 2 Stunden vor Verbringen der Waren in das Zollgebiet der Gemeinschaft oder vor dessen Verlassen erfolgen.
Starttermin sollte zunächst der 1. Juli 2009 sein. Zu diesem Zeitpunkt wurde aber nur die elektronische Ausfuhranmeldung verbindlich. Für die summarischen Eingangs- und Ausgangsanmeldungen ist eine Übergangszeit bis zum 31. Dezember 2010 eingeführt worden. Folglich wird es nun ernst, da der 1. Januar 2011 näher rückt und sich Wirtschaft und Verwaltung auf die neuen Abfertigungsprozesse einstellen müssen.
Zu diesem für die Unternehmen äußerst wichtigen Thema veranstaltet die AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE das Spezial Seminar „Vorabanzeigen bei Im- und Export (Pre-declarations)“. Das Seminar bietet eine systematische Auseinandersetzung mit den Neuregelungen und – soweit möglich – mit der Implementierung in das ATLAS-System an. Aufgrund der großen Nachfrage wurden aktuell zwei Zusatztermine in Münster und München eingerichtet.
Termine:
03.12.2010, München
13.12.2010, Münster
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Um die Chancen des internationalen Handels zu nutzen, ist vor allem eins wichtig: Nutzen Sie die Chancen und erkennen Sie die Risiken. Für beides ist die AWA Außenwirtschafts-Akademie GmbH kompetenter Partner. Seminare, Workshops und Kongresse zum Zollrecht, Exportkontrollrecht sowie zu Umsatz- und Verbrauchsteuer sind die Kernkompetenzen - die praktische Umsetzbarkeit im Tagesgeschäft steht dabei stets im Vordergrund. Durch die Kooperation mit der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster wird eine stets gleichbleibend hohe fachliche Qualität und Aktualität der Veranstaltungen gewährleistet.
Datum: 12.10.2010 - 10:19 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 273339
Anzahl Zeichen: 1836
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Ylva Schwoon
Stadt:
D-48143 Münster
Telefon: +49 (0) 251 83 27 563
Kategorie:
Handel
Meldungsart: Unternehmensinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 12.10.2010
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